Finanzschwache Kommunen dürfen Gelder aus dem Kommunalinvestitionsförderfonds (KinvF) auch für den Barriereabbau im ÖPNV verwenden. Das beschloss der Bundestag am Donnerstag in zweiter und dritter Lesung. Nach dem ursprünglichen Gesetzentwurf waren Investitionen in den ÖPNV komplett ausgeschlossen. Damit ist der Bundestag zumindest teilweise den Empfehlungen der Sachverständigen aus der Anhörung des Haushaltsausschusses gefolgt. Der VDV begrüßte die Entscheidung. Investitionen im Straßenbau bleiben aber auf den Lärmschutz beschränkt – anders als von den Ländern gefordert. (roe)