Die Bundesländer wollen die Förderkriterien des Kommunalinvestitionsförderungsfonds (KinvF) im Straßenbau weiter gefasst sehen – wie schon die Sachverständigen in der Anhörung des Bundestags-Haushaltsaussschusses. Nach dem Regierungsentwurf dürfen im Bereich Straßen nur Maßnahmen zu Lärmbekämpfung gefördert werden. „Die Beschränkung auf ‚Lärmbekämpfung‘ birgt die Gefahr einer Fehlsteuerung der Finanzmittel. Der Förderbereich sollte weiter gefasst werden“, heißt es in der im Freitag beschlossenen Stellungnahme des Bundesrates. (roe)