Verkehr spielt bei neuem Kommunalfonds nur Nebenrolle

Über einen Nachtragshaushalt wird schon in diesem Jahr das Sondervermögen „Kommunalinvestitionsförderungsfonds“ (KInvF) mit 3,5 Mrd. EUR ausgestattet. Das teilte das Bundesfinanzministerium am Mittwoch offiziell mit. Mit diesem Geld gewährt der Bund den Ländern in den Jahren 2015 bis 2018 Finanzhilfen für Investitionen in finanzschwachen Kommunen. Laut Gesetzentwurf des BMF können im Bereich Straße aber nur Investitionen in den Lärmschutz gefördert werden. ÖPNV-Investitionen sind von der Förderung explizit ausgeschlossen. Förderfähig sind aber Maßnahmen zur Verminderung oder besseren Steuerung des Verkehrsaufkommens. Welche Kommunen als „finanzschwach“ gelten, sollen die Länder selbst festlegen. (roe)

Die einzelnen Länder erhalten Mittel aus KInvF nach folgendem Schlüssel (in Prozent):

Baden-Württemberg: 7,0770

Bayern: 8,2640

Berlin: 3,9385

Brandenburg: 3,0842

Bremen: 1,1078

Hamburg: 1,6692

Hessen: 9,0611

Mecklenburg-Vorpommern: 2,2650

Niedersachsen: 9,3583

Nordrhein-Westfalen: 32,1606

Rheinland-Pfalz: 7,2342

Saarland: 2,1518

Sachsen: 4,4501

Sachsen-Anhalt: 3,1680

Schleswig-Holstein: 2,8439

Thüringen: 2,1663

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