Über einen Nachtragshaushalt wird schon in diesem Jahr das Sondervermögen „Kommunalinvestitionsförderungsfonds“ (KInvF) mit 3,5 Mrd. EUR ausgestattet. Das teilte das Bundesfinanzministerium am Mittwoch offiziell mit. Mit diesem Geld gewährt der Bund den Ländern in den Jahren 2015 bis 2018 Finanzhilfen für Investitionen in finanzschwachen Kommunen. Laut Gesetzentwurf des BMF können im Bereich Straße aber nur Investitionen in den Lärmschutz gefördert werden. ÖPNV-Investitionen sind von der Förderung explizit ausgeschlossen. Förderfähig sind aber Maßnahmen zur Verminderung oder besseren Steuerung des Verkehrsaufkommens. Welche Kommunen als „finanzschwach“ gelten, sollen die Länder selbst festlegen. (roe)
Die einzelnen Länder erhalten Mittel aus KInvF nach folgendem Schlüssel (in Prozent):
Baden-Württemberg: 7,0770
Bayern: 8,2640
Berlin: 3,9385
Brandenburg: 3,0842
Bremen: 1,1078
Hamburg: 1,6692
Hessen: 9,0611
Mecklenburg-Vorpommern: 2,2650
Niedersachsen: 9,3583
Nordrhein-Westfalen: 32,1606
Rheinland-Pfalz: 7,2342
Saarland: 2,1518
Sachsen: 4,4501
Sachsen-Anhalt: 3,1680
Schleswig-Holstein: 2,8439
Thüringen: 2,1663