Baden-Württemberg wird der DB das Bestellerentgelt für Leistungen aus dem „großen Verkehrsvertrag“ von 2003 nur noch unter Vorbehalt zahlen. Wie das Landesverkehrsministerium am Dienstag mitteilte, billigte das Kabinett diese von Ressortchef Winfried Hermann geforderte Linie. „Im Interesse des Landes und der Steuerzahler ist es unsere Pflicht, ungerechtfertigt hohe Zuschusszahlungen aus dem Altvertrag mit der DB nur vorbehaltlich zu leisten, bis die Höhe der Überzahlung geklärt ist“, wurde Hermann zitiert. Die EU-Kommission ermittelt bereits wegen Verstoßes gegen die Beihilferegeln gegen Deutschland.
Zwei Gutachten im Auftrag des Landes waren unabhängig voneinander zu dem Ergebnis gekommen, dass eine Überkompensation von 700 Mio. bis 1,25 Mrd. EUR über die Vertragslaufzeit vorliegt. Die Zusammenfassungen hat das Ministerium auf seiner Website veröffentlicht. (roe)