- Skepsis in Koalitionsfraktionen
- Pro Mobilität für standardisierte Ergänzung der „Turboliste“
Der straßennahe Verband Pro Mobilität fordert, für Ersatzneubauten an Autobahnen den Klageweg grundsätzlich auf eine einzige Instanz beim Bundesverwaltungsgericht zu verkürzen. Eine Prüfung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages im Auftrag von CDU-Verkehrspolitiker Oliver Wittke komme zu dem Schluss, dass es verfassungsrechtlich möglich sei, die Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts als alleinige Klageinstanz für alle Ersatzneubauten im Infrastrukturbereich festzusetzen. „Angesichts von bundesweit mehreren hundert maroden Autobahnbrücken brauchen wir einen Weg, um die dringend erforderlichen Ersatzneubauten möglichst schnell zu realisieren“, erklärte Verbandspräsident Peter Fischer am Dienstag.
Derzeit gilt der verkürzte Klageweg nur für Projekte und Strecken, die im Anhang zum Bundesfernstraßengesetz aufgeführt sind („Turboliste“). Mit einer Gesetzesnovelle, die aktuell auf die Zustimmung des Bundesrats wartet, sollen auch die Leverkusener Rheinbrücke, die A40-Rheinbrücke, die Rader Hochbrücke und die A6-Neckarquerung in den Anhang aufgenommen werden.
Skepsis in Koalitionsfraktionen
In den Koalitionsfraktionen stoßen derartige Überlegungen – die nicht neu sind – jedoch auf Skepsis. „Das Bundesverwaltungsgericht ist Rechtsmittelgericht“, betonte der Unionsabgeordnete Patrick Schnieder in der jüngsten Debatte zur Ergänzung der „Turboliste“. „Deshalb können wir auch keine allgemeine gesetzliche Regelung dahin gehend erlassen, dass wir das für eine Vielzahl von Projekten machen wollen. Wenn wir das Bundesverwaltungsgericht hier als erstinstanzliches und sogar einziginstanzliches Gericht einsetzen wollen, dann geht das nur in begründeten Ausnahmefällen. Auch der SPD-Verkehrsexperte Gustav Herzog lehnte derartige Überlegungen ab. „Das Bundesverwaltungsgericht als erste und einzige Instanz vorzusehen, ist nun nicht der goldene Weg.“
Pro Mobilität für standardisierte Ergänzung der „Turboliste“
Fischer räumte ein, das Bundesverwaltungsgericht könne sicherlich nicht für jede Brücke oder Schleuse in Deutschland als erste und einzige Klageinstanz auch die sachliche Prüfung übernehmen. „Wir brauchen daher ein standardisiertes Gesetzgebungsverfahren für einen beschleunigten Ersatzneubau der absehbar dringlichsten Projekte.“ (roe)