- Deutschlandtakt: BMVI soll Gutachten offenlegen
- Überjährigkeit der Straßenbaumittel auf Länderebene gefordert
- Schnell Klarheit über Bund-Länder-Finanzbeziehungen schaffen
- Arbeitsgruppe für innerörtliche Tempolimits bschlossen

Die Bundesländer werden trotz des neuen DB-Fernverkehrskonzeptes einen Entwurf für ein Schienenpersonenfernverkehrsgesetz (SPFVG) in den Bundesrat einbringen. Das hat die Verkehrsministerkonferenz (VMK) am Freitag in Rostock beschlossen. Wie Christian Pegel – Verkehrsminister von Mecklenburg-Vorpommern und zugleich VMK-Vorsitzender – erläuterte, seien von der DB vorgesehenen Fristen von über zehn Jahren für die (Wieder-) Anbindung vieler Regionen „für Landesverkehrsminister zu lang“. Sein baden-württembergischer Amtskollege Winfried Hermann sagte, die Länder seien zwar „überrascht und erfreut“ über das DB-Konzept; sie seien aber auch überzeugt, dass es trotzdem einer gesetzlichen Sicherstellung und Verpflichtung des Bundes bedarf. Im Beschluss wird ferner kritisiert, dasss für einige Oberzentren weiterhin keine Anbindung an den SPFV vorgesehen ist und die Auslandsverbindungen weitgehend ausgeklammert sind. „Die Angebotssegmente Nacht- und Autoreisezugverkehr fehlen vollständig“, wird moniert.
Die VMK lehnte „eine Tarifintegration und andere Modelle ab, wenn sie lediglich zum Ziel haben, aus den knappen Regionalisierungsmitteln den Fernverkehr mit zu finanzieren“. Pegel mahnte außerdem an, die Takte von Nah- und Fernverkehr sauber zu verzahnen. Er forderte, jetzt eine neue Organisation zu entwickeln, die frühzeitig vor Fahrplanumstellungen solche Fragen klärt.
Deutschlandtakt: BMVI soll Gutachten offenlegen
Bewegung kommt offenbar auch in das Thema Deutschlandtakt. Ein dem BMVI vorliegendes Gutachten komme zu dem Ergebnis, dass ein solches Konzept grundsätzlich machbar ist „und zu erheblichen Reisezeitverbesserung und Fahrgastzuwächsen im Schienenverkehr führen kann“. Die Länder fordern das BMVI auf, das Gutachten den Ländern sowie den beteiligten Fachkreisen zugänglich zu machen.
Überjährigkeit der Straßenbaumittel auf Länderebene gefordert
Beim Thema Infrastrukturfinanzierung bemängelten sowohl Pegel als auch Hermann, dass zwar das BMVI für sich die Überjährigkeit der Mittel hergestellt habe, nicht aber für die Länder. Von den Ländern nicht verbaute Straßenbaumittel müssten wie bisher am Jahresende an den Bund zurückgegeben werden, der dann die per Saldo verbliebenen Mittel im Folgejahr neu zuteile. Ein verlässliche und stetige Finanzierung sei so nicht möglich. „Es nützt den Ländern nichts, wenn wir Jojo-Effekte haben“, betonte Pegel.
In Bezug auf das geplante Investitionsprogramm des Bundes 2016-2018 – aus dem 3,1 Mrd. EUR in den Verkehr fließen – verneinte Pegel allerdings einen „Jojo-Effekt“: Da für 2018 die Ausweitung der Lkw-Maut auf alle Bundesstraßen mit entsprechenden Milliardeneinnahmen geplant sei, handele es sich vielmehr um ein Hochfahren der Investitionslinie.
Keine Festlegungen gab es zum Thema Auftragsverwaltung der Bundesfernstraßen. Es sei kein Thema, das allein auf Grundlage „eines Gutachtens“ – von der Fratzscher-Kommission – in Wochen oder Monaten zu lösen sei, hoben Pegel und BMVI-Verkehrsstaatssekretär Rainer Bomba einhellig hervor.
Die VMK forderte den Bund ausdrücklich auf, an den vier Priorisierungsstufen für den BVWP 2015 festzuhalten (VB, VB+, WB, WB*). Hermann warnte vor ellenlangen Wunschlisten mit gleicher Priorität, so wie es in der Vergangenheit gewesen sei.
Schnell Klarheit über Bund-Länder-Finanzbeziehungen schaffen
Hermann forderte auch eine schnelle Entscheidung über die Zukunft von GVFG, Entflechtungsmitteln und ganz besonders Regionalisierungsmitteln. „Ein weiteres Aussitzen ist für die Pendler tödlich“, sagte er. Aus Verhandlungskreisen war Kritik zu hören, dass derzeit offenbar vor allem die SPD die Konstituierung der Föderalismuskommission III nur mit gebremsten Eifer vorantreibe.
Arbeitsgruppe für innerörtliche Tempolimits bschlossen
Nach dem Vorgeplänkel in den letzten Tagen gab es erwartungsgemäß breiten Konsens beim Thema Tempo 30. Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe soll erarbeiten, wie die Anforderungen für das Anordnen von Tempo 30 in der Straßenverkehrsordnung (StVO) herabgesetzt werden können. Dissens gibt noch darüber, ob nur Verkehrssicherheitsgründe maßgeblich sein sollen – das will der Bund – oder auch Lärmschutz. Die Änderung der StVO soll möglichst noch in diesem Jahr umgesetzt werden.
Die VMK mahnte das BMVI, aus dem Klimaschutzprogramm 2020 des Bundes ein konkretes Minderungsziel für den Verkehrssektor abzuleiten. „Dann findet man Maßnahmen, die das unterfüttern“, sagte Hermann. (roe)