Nächste Stufe von „i-Kfz“ wird gestartet

  • Novelle auch für CO2-Daten und H-/E-Kennzeichen

Das BMVI will die Voraussetzungen für internetbasierte Zulassung und Umschreibung von Kfz schaffen. Die Zulassungsbescheinigung Teil II („Fahrzeugschein“) soll dafür ein „Rubbelfeld“ erhalten. Darunter ist ein Code versteckt ist, der zur Legitimierung bei der Zulassungsstelle dient. Das sieht der Entwurf für eine Novelle der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) vor, der von der Bundesregierung dem Bundesrat zur Zustimmung vorgelegt worden ist. Die Verwaltungsgebühr für eine Zulassungsbescheinigung Teil II steigt damit um 20 Cent.

Ein Starttermin für die internetbasierte Zulassung wird nicht genannt. Das BMVI will mit der Änderung nach eigenem Bekunden lediglich die Voraussetzungen dafür schaffen, dass beim Start schon genügend Zulassungsbescheinigung neuen Typs im Umlauf sind. Jährlich werden rund neun Mio. Zulassungsbescheinigungen Teil II ausgestellt.

Im Rahmen des Projekts „i-Kfz“ sind bisher die Außerbetriebsetzung und die Wiederzulassung auf denselben Halter mit demselben Kennzeichen im selben Zulassungsbezirk möglich – sofern eine Zulassungsbescheinigung Teil I mit Rubbelfeld vorhanden ist.

Die Verordnungsnovelle schafft ferner Regelungen für die Erfassung der CO2-Werte nach dem WLTP-Zyklus im Fahrzeugregister und stellt klar, dass die Kennzeichen-Zusatzbuchstaben „H“ (Oldtimer), „E“ (Elektroauto“) sowie die Gültigkeitsmonate bei Saisonkennzeichen amtlicher Teil des Kennzeichens sind – anders als das Ablaufdatum bei Überführungskennzeichen. (roe)

Externer Link: Entwurf für eine Novelle von FZV und Gebührenordnung