- Deutsches Arbeitszeitrecht wird deutlich geöffnet
Auch in der Binnenschifffahrt müssen bald flächendeckend Arbeitszeiten aufgezeichnet werden. Das sieht der Entwurf der Binnenschifffahrts-Arbeitszeitverordnung (BinSchArbZV) vor, den die Bundesregierung in der vergangenen Woche dem Bundesrat zur Zustimmung zugeleitet hat. Bisher gab es eine derartige Aufzeichnungspflicht nur in der Rheinschifffahrt. Die Aufzeichnungspflicht trifft zunächst den Arbeitgeber; der Arbeitnehmer muss die Aufzeichnungen aber mindestens monatlich bestätigen und eine Kopie der bestätigten Aufzeichnung auf der Arbeit bereit halten, um Kontrollen durch die zuständigen Landesbehörden zu ermöglichen. Verstöße gegen die Aufzeichnungspflicht können mit bis zu 15.000 EUR Bußgeld geahndet werden.
Mit der Verordnung wird die gemäß EU-Binnenschifffahrtsrichtlinie abgeschlossene Sozialpartnervereinbarung der Europäischen Binnenschifffahrts-Union (EBU), der Europäischen Schifferorganisation (ESO) und der Europäischen Transportarbeiter-Föderation (ETF) in nationales Recht umgesetzt.
Deutsches Arbeitszeitrecht wird deutlich geöffnet
Sie gibt den Unternehmen wesentlich mehr Spielraum als das deutsche Arbeitszeitgesetz. Zum Beispiel sind tägliche Arbeitszeiten von bis zu 14 Stunden und Wochenarbeitszeiten von bis zu 84 Stunden zulässig, um die üblichen Betriebszeiten in der Schifffahrt abzudecken. Außerdem wird der Bezugszeitraum, in dem Spitzen von mehr als 48 Arbeitsstunden/Woche durch kürzere Arbeitszeiten ausgeglichen werden können, gegenüber dem Arbeitszeitgesetz von sechs auf zwölf Monate ausgedehnt.
Ebenfalls lockerer fallen die Vorschriften über Ruhezeiten und Ruhetage aus. Im Extremfall sind 31 Arbeitstage ununterbrochen in Folge möglich, wobei allerdings eine progressive Staffelung von zusätzlichen Ruhezeit zum Ausgleich den Anreiz für den Arbeitgeber mindert.
Wohl eher theoretischen Wert angesichts der kleinteiligen Unternehmensstrukturen hat die Regelung, dass Arbeitnehmer, die wegen überwiegender Nachtarbeit nachweislich unter gesundheitlichen Beeinträchtigungen leiden, den Anspruch erhalten, auf einen geeigneten Tagesarbeitsplatz umgesetzt zu werden, „sofern dem nicht dringende betriebliche Erfordernisse entgegenstehen“.
Außerdem erhalten die Arbeitnehmer Anspruch auf eine jährliche arbeitsmedizische Untersuchung. Die Bundesregierung geht allerdings aufgrund der bisherigen Erfahrungen davon aus, dass die wenigsten Arbeitnehmer dieses Angebot nutzen werden. (roe)
Externer Link: Entwurf der Binnenschifffahrts-Arbeitszeitverordnung