Fluggesellschaften müssen bald noch mehr Daten sammeln

Das Fluggastdatengesetz hat am Donnerstagabend den Bundestag ohne Veränderungen für Wirtschaft passiert. Eingefügt wurden lediglich Regelungen, die dem Datenschutzbeauftragten der Fluggastdatenzentralstelle beim Bundeskriminalamt oder der nationalen Kontrollstelle für den Datenschutz die Kontrolle erleichtern, wer Daten abgefragt hat.

Das Gesetz wird entsprechend der EU-Fluggastdaten-Richtlinie zum 25. Mai 2018 wirksam. Ab diesem Datum müssen die Fluggesellschaften alle Daten von Fluggästen, die aus oder nach Drittstaaten reisen, erfassen und der Fluggastdatenzentralstelle melden. Damit soll den Sicherheitsbehörden eine Rasterfahndung ermöglicht werden. (roe)