Endrohrmessung wird nicht alle Erwartungen erfüllen

  • DUH: Partikelmessung ausweiten
  • Sind die Messparameter zuverlässig genug?
  • NOx-Prüfung lässt auf sich warten

Über die geplante Novelle der Abgasuntersuchungs-Richtlinie mit Wiedereinführung der Endrohrmessung wird gestritten: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und der Kfz-Teile-Verband „Industrie- und Handelskreis Qualitätsstandard Blauer Engel“ (IHK-BE) halten sie für unzureichend, der Kfz-Gewerbe-Zentralverband ZDK hält sie für gelungen.

Die novellierte AU-Richtlinie sieht vor, bei Diesel-Pkw der Euro-6-Norm den Grenzwert für die sogenannte Trübungsmessung – mit der die Rußpartikel nachgewiesen werden – von 0,2 auf 0,1 m-1 zu halbieren. Außerdem müssen bei der Untersuchung mindesten 90 Prozent der Nenndrehzahl erreicht werden. Bisher konnten die Hersteller eine Drehzahl festlegen, die im Stand nicht überschritten werden durfte. Für Euro-6-Benziner wird der zulässige Kohlenmonoxid-Anteil im Abgas auf 0,1 Volumen-Prozent halbiert. Für Anfang 2019 stellt das BMVI eine weitere Novelle in Aussicht, bei der dann auch die Zahl der ultrafeinen Rußpartikel gemessen sollen, was bei der heutigen Trübungsmessung nicht möglich ist.

DUH: Partikelmessung ausweiten

Die DUH hält diesem Zeitplan entgegen, dass es in der Schweiz bereits entsprechende zugelassene Prüfgeräte gibt. Außerdem sollten nicht nur Dieselfahrzeuge auf Partikel untersucht werden, sondern auch Benziner mit Direkteinspritzung. „Für diese Fahrzeuge gelten seit Jahresbeginn die gleichen Partikelzahl-Grenzwerte wie für Diesel, und ebenso wie beim Diesel geht auch von dieser Technik ein hohes Gesundheitsrisiko aus“, argumentiert die DUH. „Es besteht also kein Grund, für diese Fahrzeuge eine andere Prüfung vorzuschreiben als für Dieselfahrzeuge.“

Sind die Messparameter zuverlässig genug?

Der ZDK ist der Ansicht, dass mit der Messung am Auspuff-Endrohr minderwertige und nicht voll funktionsfähige Austauschkatalysatoren und Diesel-Partikelfilter wieder zuverlässig entdeckt werden können. Das bisherige alleinige Auslesen der Onboard-Diagnose (OBD) für nach dem 1.1.2006 zugelassene Fahrzeuge habe das nicht leisten können.

DUH und IHK-BE halten dem Untersuchungsergebnisse des TÜV-Nord aus dem Jahr 2015 an einem Euro-4-Benziner entgegen. Mehrere Billig-Katalysatoren, die bei einer echten Prüfstandsmessung die gesetzlichen Grenzwerte für Stickoxide (NOx) und Kohlenwasserstoffe (HCO) nicht einhalten konnten, hätten bei der Endrohrmessung bestanden – weil dort eben nur Kohlenmonoxid betrachtet wird.

NOx-Prüfung lässt auf sich warten

Der ZDK sieht dieses Defizit auch und plädiert für die Integration eines generellen NOx-Prüfverfahrens ab der Abgasstufe Euro 5/Euro 6 (Benziner/Diesel) im Rahmen der Abgasuntersuchung ein weiteres Ziel zur Modernisierung der Abgasvorschriften. „Gegenüber dem BMVI hat der ZDK gemeinsam mit Dekra in einer gemeinsamen Erklärung die diesbezügliche Unterstützung zugesagt“, heißt es in einer Stellungnahme.

Die DUH geht das nicht schnell genug. Für die Messungen der Stickoxid-Konzentrationen seien einfache elektrochemische Sensoren vorhanden. Um aussagekräftig zu sein, müsse der Test außerdem unter Last durchgeführt werden. (roe)