Gesetz für automatisiertes Fahren neu ausbalanciert

  • Warten auf internationales Recht
  • Datenspeicherung reduziert
  • Grüne und Linke kritisieren „Schnellschuss“

Der Fahrer eines hoch- und vollautomatisierten Fahrzeugs bekommt jetzt doch noch Rechte – und nicht nur Pflichten. „Der Fahrzeugführer darf sich während der Fahrzeugführung mittels hoch- oder vollautomatisierter Fahrfunktionen … vom Verkehrsgeschehen und der Fahrzeugsteuerung abwenden“, heißt es im geänderten Gesetzentwurf zum hoch- und vollautomatisierten Fahren, der am Donnerstag vom Bundestag verabschiedet wurde. Laut Begründungsteil darf er zum Beispiel „im Rahmen der Systembeschreibung“ die Hände vom Lenkrad nehmen, den Blick von der Straße wenden und anderen Tätigkeiten nachgehen, „etwa dem Bearbeiten von Mails im Infotainment-System“. Ob das Benutzen von Handys zulässig ist, lässt das Gesetz offen. Der Fahrer muss er auf jeden Fall so weit wahrnehmungsbereit bleiben, dass er das Steuer jederzeit wieder übernehmen kann.

Warten auf internationales Recht

Nur geringfügig klarer gefasst wurde die Zeitspanne, die das System dem Fahrer gewähren muss, wenn er das Steuer wieder übernehmen soll: Die Aufforderung soll nicht mehr „rechtzeitig“ erfolgen, sondern „mit ausreichender Zeitreserve“. Erwartet wird, dass die noch nicht vorliegenden internationalen UN-ECE-Vorschriften hier genauere Vorgaben machen. Ungeklärt bleibt, wie sich das Fahrzeugsystem verhalten muss, wenn der Fahrer trotz Aufforderung das Steuer nicht übernimmt.

Datenspeicherung reduziert

Deutlich gelockert wurden die Speicherfristen für die „Blackbox“, die aufzeichnet, ob das Fahrzeug im manuellen oder automatischen Modus benutzt wird: Statt pauschal drei Jahren sind die Daten nur sechs Monate zu speichern, sofern kein Unfall passiert ist. In diesem Fall bleibt es bei drei Jahren. Ergänzt wurde, dass Daten von Unfällen in anonymisierter Form für Zwecke der Unfallforschung bereitgestellt werden dürfen. Ein weitergehender Änderungsantrag der Linken zum Datenschutz wurde von der Koalition abgelehnt.

Etwas schärfer gefasst wurden die Pflichten für die Autohersteller. In einer Art „Lex Anti-Tesla“ müssen sie verbindlich erklären, dass ihr System zum automatisierten Fahren den gesetzlichen Vorgaben entspricht, dass also zum Beispiel ein Autobahn-Autopilot nicht auf Landstraßen eingeschaltet werden kann (Ausschluss nicht bestimmungsgemäßer Verwendung).

Grüne und Linke kritisieren „Schnellschuss“

Sowohl Herbert Behrens von der Linken als auch Stefan Kühn von den Grünen bemängelten, dass die Bundesregierung mit dem Gesetzentwurf nicht gewartet hat, bis der Ergebnisbericht der vom BMVI eingesetzen Ethikkommission vorliegt. Er wird im Juni 2017 erwartet. (roe)

Externer Link: Beschlussempfehlung zum Gesetzentwurf für das automatisierte Fahren

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