- Nicht alle Wünsche erfüllt
- Neubautrasse im Rheinland?
In seltener Einmütigkeit hat der Bundestag am Donnerstag das Schienenlärmschutzgesetz verabschiedet und dabei wesentliche Anregungen aus der Anhörung aufgegriffen. Geändert wurde, dass laute Güterwagen nicht in Regelzüge eingestellt werden dürfen, sondern Züge mit lauten Wagen frühestens vor fünf Tage vor geplantem Fahrtantritt als Gelegenheitsverkehr angemeldet werden müssen. Damit soll verhindert werden, dass Regelzüge und der übrige Verkehr ausgebremst werden.
Ergänzt wurde eine Ausnahmeregelung für Wagen, die im Vor- oder Nachlauf auf Steilstrecken eingesetzt werden und daher nach heutigem Stand auf (laute) Grauguss-Bremssohlen angewiesen sind. Die Ausnahme gilt allerdings nur, solange es keine zugelassene alternative leise Bremstechnik gibt, und sofern sie tatsächlich im Steilstreckenverkehr eingesetzt werden.
Nicht alle Wünsche erfüllt
Es bleibt aber bei der als von Eisenbahnvertretern als bürokratisch kritisierten Kontrolle anhand von Wagenlisten und Fahrplanunterlagen. Die Ergebnisse der Prüfungen sollen jetzt allerdings veröffentlicht werden.
Schließlich wurde der maximale Bußgeldrahmen für Lokführer für Tempoverstöße beim Fahren lauter Züge auf 1000 EUR halbiert. Die Bahngewerkschaften EVG und GDL hatten eine völlige Streichung verlangt. Die SPD-Verkehrsexpertin Kirsten Lühmann lehnte das ab und verwies darauf, dass auch im Lkw-Verkehr der Fahrer für Tempoverstöße hafte.
Nicht berücksichtigt wurden Forderungen, begleitend die Trassenpreise stärker zu spreizen und den Umrüststand Ende 2019 noch einmal zu evaluieren. Verkehrsstaatssekretär Enak Ferlemann bestätigte in der Debatte Branchenschätzungen, dass wie verlangt Ende 2016 rund 50 Prozent der Wagen umgerüstet waren.
Neubautrasse im Rheinland?
Ferlemann ließ keinen Zweifel, dass die Regierung jetzt bei der EU-Kommission viel Überzeugungsarbeit leisten müsse, um das Gesetz genehmigt zu bekommen. „Wir folgen dem Beispiel der Schweiz, die Niederlande folgen uns – und der Rest Europas wundert sich, welche Luxusprobleme wir haben“, sagte er.
Er ließ außerdem durchblicken, dass wahrscheinlich kein Weg „an einer neuen Infrastruktur“ parallel zum lärmgeplagten Mittelrheintal vorbeiführe. Eine derartige Projektidee ist derzeit im potenziellen Bedarf des BVWP 2030 enthalten. Ein durchgehender Tunnel sei unrealistisch, zu erwarten sei eine Aneinanderreihung von Tunneln. Die Kosten schätzte er auf 7 Mrd. EUR. (roe)