Der Güterkraftverkehrsverband BGL hat am Dienstag die Novelle der Fahrpersonalverordnung (FPersV), die am 11. März in Kraft getreten ist, als „Bürokratiemonster für das deutsche Transportlogistikgewerbe“ kritisiert. Der Bundesrat hatte in die Änderungsverordnung eingefügt, dass alle an einer Beförderungskette beteiligten Auftraggeber dafür Sorge zu tragen habe, dass das beauftragte Transportunternehmen die zum Beispiel die Lenk -und Ruhezeiten einhält. Der BGL sieht darin „eine Regelung, die ähnlich wie die Mindestlohnbestimmungen in der Praxis nicht einzuhalten und seriös umsetzbar ist“.
Der BGL warnt, dass die so gefasste Verordnung nicht von der Gesetzeslage gedeckt sein könnte und von daher die Gerichte ihre Nichtigkeit feststellen könnten. Nach Auffassung des Verbandes hat der Verordnungsgeber – das BMVI – den ihm vom Gesetzgeber eingeräumten Regelungsrahmen deutlich überschritten. Es sei aber inzwischen aus dem Verkehrsministerium zu vernehmen, dass eine Neufassung der Verordnung in neuen Verhandlungen mit den Ländern denkbar sei, falls sich in der praktischen Anwendung Nachbesserungsbedarf zeige. (roe)