Die umstrittene Auftraggeberhaftung für die Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten tritt am Mittwoch in Kraft. Die entsprechende Novelle der Fahrpersonalverordnung (FPersV) wurde am Dienstag im Bundesgesetzblatt verkündet. Danach haben Auftraggeber die Pflicht, sich „in angemessenen Zeitabständen“ zu vergewissern, dass die Lenk- und Ruhezeiten auch tatsächlich eingehalten werden. Verstöße dagegen werden als Ordnungswidrigkeit geahndet.
Der Werksverkehrsverband BWVL war im Vorfeld gegen diese Regelung Sturm gelaufen, weil eine derartige Kontrolle der Auftragnehmer weder von der Masse her noch angesichts oft mehrstufiger Auftraggeberketten nicht zu leisten sei. Zudem gebe es keine Auskunftspflicht der beauftragten Unternehmen.
Von 50km auf 100km ausgeweitet wurde der Radius, in dem Post- und Paketzusteller mit Fahrzeugen zwischen 3,5 und 7,5 t ohne Digitacho zustellen dürfen. (roe)