Neuer Vorstoß für Planungsbeschleunigung

  • Beitrag von Klagewegverkürzung strittig
  • Schutz vor nachträglichen Rechtsänderungen
  • Gesehen-Vermerk unter der Lupe
  • Fair Play mit Naturschützern
  • BIM als Chance

Schleswig-Holstein und die Antwort des Bundes auf eine Kleine Anfrage der Grünen bringen neuen Schwung in die Diskussion über Planungsbeschleunigung. Landesverkehrsminister Reinhard Meyer hat einen 6-Punkte-Plan vorgelegt, der unter anderem bei der Verkürzung der Klagewege ansetzt. Er vermied zwar ein klares Plädoyer für eine Ausdehnung der „Turboliste“ mit Fernstraßenprojekten, gegen die Klagen in einziger Instanz vor dem Bundesverwaltungsgericht behandelt werden, ließ aber indirekt Sympathie erkennen. Er appellierte an die Justizminister in Bund und Ländern, die Senate beim Bundesverwaltungsgericht aufzustocken, um die Verfahren in angemessener Zeit zu bearbeiten.

Beitrag von Klagewegverkürzung strittig

Unterdessen legt eine Antwort des BMVI auf eine Kleine Anfrage der Grünen nahe, dass der gekürzte Instanzenzug zur Planungsbeschleunigung nur beschränkt beitragen kann: Das Ministerium beziffert die durchschnittliche Verkürzung der Klageverfahren auf ein bis 1,5 Jahre. Die durchschnittliche Gesamtrealisierungsdauer von Bundesfernstraßenprojekten wird aber von den Straßenbauverwaltungen in den Flächenländern in einer Spanne von sechs bis über 20 Jahre angesiedelt, mit der Masse im Bereich zehn bis 15 Jahre.

Hintergrund der Anfrage ist die vom BMVI geplante Neufassung der „Turboliste“, der Anlage zum Bundesfernstraßengesetz (siehe hier). Die Verkürzung des Klagewegs wird von den Grünen kritisch gesehen. „“Der Verkehrsminister übertreibt maßlos, wenn er prominente Projekte aus dem Bundesverkehrswegeplan im Eilverfahren durchboxen möchte“, sagte die Grünen-Verkehrsexpertin Valerie Wilms gegenüber dem Verkehrsbrief. „Für die meisten Projekte ist aber eine besondere Umweltbetroffenheit festgestellt worden. Das zu ignorieren ist grob fahrlässig. Der Plan enthält bereits zu viele Projekte mit hohem Flächenverbrauch und negativen Auswirkungen für die Umwelt.“

Schutz vor nachträglichen Rechtsänderungen

Meyer will deshalb auch bei anderen Zeitfressern ansetzen. Er fordert eine Art Rechtsschutz für bestimmte Planungsstände. „Es kann nicht länger sein, dass nahezu fertige Planungen für Autobahnabschnitte wie bei der A 20 oder der Vertiefung der Elbe noch einmal vollständig ins Rutschen geraten, weil beispielsweise im Nachhinein von der Europäischen Union Wasserrahmenrichtlinien erlassen werden, mit denen die Länder juristisch völliges Neuland betreten.“

Gesehen-Vermerk unter der Lupe

Als weiteren Verzögerungsfaktor nannte er, dass sämtliche Entwurfsplanungen der Länder für Bundesfernstraßenprojekte vom Bund in bis zu zwei Jahre andauernden Prozeduren überprüft werden müssen (so genannter „Gesehen-Vermerk“). Zwar habe der Bund die Schwellenwerte für die Notwendigkeit eines solchen Vermerks in den letzten Jahren immer mal wieder angehoben. „Aber nur bei einer vollständigen Abschaffung könnten wir für jedes größere Einzelprojekt bis zu zwei Jahre Zeit sparen“, so der Minister. Er plädierte dafür, den Gedanken der Bodewig-Kommission umzusetzen, wonach sich die „Auftragsverwaltung“ der Länder sich hin zu einer „Auftragsverantwortung“ entwickeln müsse. Er wiederholte die Forderung der Länder, die Zweckausgabenpauschale für Planung und Bauaufsicht von derzeit 3 Prozent der Bausumme deutlich anzuheben.

Fair Play mit Naturschützern

Bezogen auf die besonderen Verhältnisse in Schleswig-Holstein schlug er ein Fair-Play-Abkommen mit den Naturschutzverbänden vor. Darin sollten sich Land und Verbände projektunabhängig auf Regelungen verständigen, um so vor allem Klagen zu einem sehr späten Zeitpunkt im Planungsverfahren zu verhindern. Damit hatten die Verbände speziell den Weiterbau der A20 immer wieder gebremst.

BIM als Chance

Chancen sieht er auch im digitalen Planen und Bauen (Building Information Modeling/BIM). Damit könnten zum Beispiel dreidimensionale Bauwerkssimulationen erstellt werden und dabei helfen, Alternativen zu erstellen und rechtzeitig Planungslücken zu erkennen.

Darüber hinaus kündigte Meyer die Einrichtung eines „Kompetenzzentrums Planung“ beim Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV-SH) an. Auf diese Weise soll unter anderem angesichts der zunehmenden Einschaltung von Ingenieurbüros ein einheitliches Projektmanagement gewährleistet werden. (roe)

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