Der Bundesrat hat am Freitag den Entwurf der sogenannten „Drohnenverordnung“ des BMVI mit mehreren Maßgabebeschlüssen gelockert, aber auch verschärft (siehe auch hier). Nach dem Wunsch der Länderkammer soll im Umkreis von 100m um Krankenhäuser ebenfalls ein Drohnenflugverbot gelten. Hintergrund ist, dass mindestens die Hälfte aller deutschen Krankenhäuser über Hubschrauberlandeplätze verfügt und daher Konflikte zu befürchten sind.
Entschärft wurden die Regelungen für Modellflieger: Sie dürfen künftig auch außerhalb der ausgewiesenen Modellfluggelände über 100m Höhe hinaus fliegen, sofern der „Pilot“ im Besitz einer entsprechenden Erlaubnis ist und die notwendigen Kenntnisse nachgewiesen hat.
Der Luftverkehrsverband BDL begrüßte die Drohnenverordnung als Beitrag zu mehr Sicherheit im Luftverkehr, sieht darin aber nur den Anfang. „Ein nächster wichtiger Schritt muss die Einführung einer Registrierungspflicht sein – ähnlich der bundesweiten Kfz-Erfassung“, teilte der Verband mit. „Dabei ist es sinnvoll, auf europäischer Ebene eine gemeinsame Lösung zu erarbeiten.“ (roe)
Externer Link: Beschlussdrucksache zur Drohnenverordnung