- Niedersachsen scheitert mit „Lex Conti“
Falls die Bundesregierung eine erweiterte Winterreifenpflicht für Lkw und Busse schnell haben will, muss sie selbst erst einmal liefern.
Das ist der Kern eines Kompromissvorschlages aus Niedersachsen und Schleswig-Holstein zur Novellierung der StVO, dem am Freitag der Bundesrat zugestimmt hat. Danach benötigen Lkw und Busse (Fahrzeugklassen M/N2 und M/N3) ab 1. Juli 2020 bei winterlichen Straßenverhältnissen auch auf den vorderen Lenkachsen Winterreifen. Falls die Bundesregierung diese von ihr gewollte Verschärfung der Winterreifenpflicht früher haben will, muss sie eine noch ausstehenden Bericht der Bundesanstalt für Straßenwesen zu diesem Thema liefern. In diesem Fall würde die Neuregelung sechs Monate nach Vorlage des Berichts in Kraft treten.
Der Bundesrat hatte den Bericht schon 2010 bei der letzten Novelle der Winterreifenpflicht angefordert. Bisher gibt es nur Berichte der Fachpresse und Untersuchungen der Reifenhersteller, die eine Verkürzung des Bremswegs bei weitergehender Ausstattung mit Winterreifen belegen.
Niedersachsen scheitert mit „Lex Conti“
Keine Mehrheit fand ein Antrag Niedersachsens, für Winterreifen eine Mindestprofiltiefe von 3mm vorzuschreiben. In Branchenkreisen wurde das als durchsichtiger Versuch der Landesregierung in Hannover bewertet, dem heimischen Reifenhersteller Continental zusätzlichen Absatz zu verschaffen. Selbst Vertreter anderer Reifenhersteller äußerten sich gegenüber dem Verkehrsbrief ablehnend. (roe)