Der Personalbedarf und damit die Kosten für die Pkw-Maut-Kompensation über die Kfz-Steuer sind schöngerechnet worden. Das ließ Dieter Dewes, Bundesvorsitzender der Deutschen Zoll- und Finanzgewerkschaft (BDZ), am Montag in der Anhörung des Bundestags-Finanzausschusses über das Gesetz zur Kfz-Steuer-Kompensation der Pkw-Maut durchblicken („Zweites Verkehrsteueränderungsgesetz“). Eine Widerspruchsbearbeitung dauert ihm zufolge 40 Minuten. Der Gesetzentwurf hingegen geht von fünf bis acht Minuten aus. Die Erfahrung bei der Übernahme der Kfz-Steuer in die Hände des Bundes zeige darüber hinaus, dass der Beratungsbedarf der Bürger sehr hoch sei. Infobriefe, in denen die Änderung vorab erläutert worden waren, seien ungelesen weggeworfen worden. Dewes warnte auch vor der Annahme, der Aufwand werde im eingeschwungenen Zustand geringer werden. Er wies auf nicht gemeldete Adressänderungen und SEPA-Rückläufer hin. Beim Personalaufbau müsse daher „nachgekartet“ werden.
Europarechtskonformität bleibt umstritten
Hinsichtlich der europarechtlichen Konformität der deutschen Mautkompensation wollten sich die beiden Rechtsexperten Prof. Friedemann Kainer von der Universität Mannheim und Prof. Christian Hillgruber von der Universität Bonn nicht abschließend festlegen. Das sogenannte „Stillhaltegebot“ aus Artikel 92 des Lissabon-Vertrages könnte überholt sein, sagte Kainer. Es verbietet nicht nur die Schlechterstellung ausländischer gegenüber inländischen Verkehrsunternehmen, sondern auch den Abbau bestehender Vorteile für ausländische Verkehrsunternehmer. Dieser Artikel war die Grundlage für die Entscheidung des EuGH von 1992, die 1:1-deutsche Mautkompensation für schwere Lkw zu kippen. Es könne aber argumentiert werden, dass das Stillhaltegebot durch die Eurovignetten-Richtlinie (2011/76/EU) überholt ist. Auch Hillgruber sagt, die Eurovignetten-Richtline erlaube ausdrücklich, „einen angemessenen Ausgleich für diese Gebühren vorzusehen“. Man sollte sich aber nicht darauf verlassen, dass der EuGH seine Rechtsprechung gegenüber 1992 ändert, warnten beide.
Kurzzeitvignetten könnten zu teuer sein
Kainer sieht ein weiteres Problem im Preis für die Kurzzeitvignetten. Ihr Tagespreis dürfe nach den (rechtlich nicht bindenden) EU-Leitlinien das 8,2-fache des Tagespreises der Jahresvignette nicht übersteigen. Die gemäß ökologischer Staffelung günstigste Jahresvignette koste jedoch nur 12,50 EUR, also gut 3,4 Cent/Tag. Bei 10 EUR für die 10-Tagesvignette laufe das auf das den 29-fachen Tagespreis für die Kurzzeitvignette hinaus. (roe)