Länder wollen „Turboliste“ nachbessern

  • Erste Machtprobe zur Autobahn-Zuständigkeit
  • Auch kürzere Radschnellwege berücksichtigen

Bei der Beschleunigung von Bundesfernstraßenprojekten hat in NRW offenbar das Verkehrsministerium die Oberhand, in Niedersachsen das Umweltministerium. Der Bundesrats-Verkehrsausschuss empfiehlt, in die Liste der Projekte mit verkürztem Instanzenzug (siehe hier) drei weitere Projekte aus Nordrhein-Westfalen aufzunehmen:

  • A45 Wilnsdorf-Kreuz Hagen
  • A59 Kreuz Duisburg-Duisburg Marxloh
  • A565 Bonn-Hardtberg-Kreuz Bonn-Nord

Der Umwelt-Ausschuss hingegen fordert, alle vier niedersächsischen Projekte von der Liste zu streichen (A20, A39, A33 und E233). Eine Anfrage, ob Niedersachsens Verkehrsminister Olaf Lies und sein Umweltkollege Stefan Wenzel einen landesinternen Konflikt über den Bundesrat austragen, blieb bis Montagabend unbeantwort. Die Novelle des Bundesfernstraßengesetzes wird am Freitag im ersten Durchgang im Bundesrat behandelt.

Erste Machtprobe zur Autobahn-Zuständigkeit

Einig sind sich Verkehrs- und Umwelt-Ausschuss, den Weiterbau der Berliner Stadtautobahn A100 aus der „Turboliste“ zu streichen. Anscheinend soll hier auch schon ein Exempel für die künftige Alleinhoheit des Bundes über die Autobahnen statuiert werden. „Das Land Berlin vertritt insofern die Auffassung, dass der Übergang der Zuständigkeiten für die Bundesautobahnen auf den Bund nicht dazu führen darf, dass der Bund gegen den Willen des Landes Berlin die weitere Verlängerung der A 100 plant und baut“, heißt es in der Begründung.

Außerdem sei die Verkürzung des Instanzenzugs nur für Infrastrukturprojekte nach der Wiedervereinigung oder für dringend benötigte Ersatzneubauten an Hauptverkehrsachsen zu rechtfertigen. „Vor diesem Hintergrund und angesichts des sehr frühen Planungsstadiums ist die Notwendigkeit der Aufnahme des 17. Bauabschnittes der A 100 und der Beschränkung des Rechtsweges nicht gegeben.“

Auch kürzere Radschnellwege berücksichtigen

Der Verkehrsausschuss empfiehlt außerdem, die Mindestlänge von Radschnellwegen, die für eine Bundesförderung in Frage kommen, von 10km auf 5km zu senken. Bei der „Bedarfsabfrage“ im vergangenen Herbst hatten die Länder dem Bund zahlreiche Projekte unter 10km Länge gemeldet (siehe hier). (roe)

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