Anlastung externer Kosten für Lärm auf Maut weiter offen

Es bleibt weiter offen, ob und gegebenenfalls wann die externen Kosten von Lärm bei der Lkw-Maut berücksichtigt werden. Das geht es aus der Ausschreibung des BMVI für das Wegekostengutachten 2018-2022 hervor, die Ende vergangener Woche veröffentlicht wurde. Die Berechnung der externen Kosten für Luftverschmutzung sei Teil des Gutachtens, weil diese Komponente seit 2015 in die Mautsätze einfließe. „Die externen Lärmkosten werden bei der Lkw-Maut noch nicht berücksichtigt“, heißt es ausweichend.

Die Frist für die Angebotsabgabe endet am 30. März. An die Gebote sind die Teilnehmer bis zum 31. Mai 2016 gebunden. (roe).

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