Mindestlohn-Meldeportal soll bald in Betrieb gehen

  • Keine Bewegung im EU-Verfahren erkennbar
  • Wenige Verstöße gegen Mindestlohnpflicht festgestellt
  • Viele Kontrollen der Aufzeichnungspflichten

Der Bund hat sich erstmals öffentlich zu einem Startzeitpunkt für das geplante Mindestlohn-Meldeportal für ausländische Lkw-Unternehmen bekannt. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Anfrage der Linken bestätigte, lässt sie „derzeit ein elektronisches Meldeportal entwickeln, das im Laufe des Jahres 2016 in Betrieb gehen wird.“ Die Vorschläge Güterkraftverkehrsverbandes BGL würden bei der Entwicklung des elektronischen Meldeportals geprüft. „Soweit die Vorschläge des BGL rechtlich zulässig und umsetzbarsind, werden diese berücksichtigt.“ Derzeit müssen gebietsfremde Lkw-Unternehmen nur halbjährlich per Fax eine Einsatzplanung an den Zoll abgeben – spätere Änderungen des Einsatzplans müssen nicht gemeldet werden. Kritiker – namentlich der BGL – wenden ein, dass damit eine wirksame Kontrolle der Mindestlohnpflicht unmöglich gemacht wird.

Keine Bewegung im EU-Verfahren erkennbar

Wie es weiter heißt, ist das Anfang 2015 von der EU-Kommission eingeleitete Vertragsverfahren wegen der Anwendung des Mindestlohngesetzes auf grenzüberschreitende und Transitverkehre weiter in der Schwebe. Die Bundesregierung habe zum Mahnschreiben der Kommission fristgerecht Stellung genommen. „Zu welchem Zeitpunkt das Verfahren abgeschlossen sein wird, hängt davon ab, ob die Kommission das Verfahren, gegebenenfalls auch unter Einschaltung des Europäischen Gerichtshofs, weiter vorantreibt.“ Derzeit hat Deutschland die Anwendung der Mindestlohnpflicht auf Transitverkehre ausgesetzt. Strittig ist vor allem, inwieweit grenzüberschreitende Verkehre von und nach Deutschland der Mindestlohnpflicht unterliegen. Weitgehend unstrittig ist hingegen, dass für Kabotage der Mindestlohn gelten sollte.

Wenige Verstöße gegen Mindestlohnpflicht festgestellt

Wie es weiter heißt, hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung (FKS) im Speditions-, Transport- und damit zusammenhängenden Logistikgewerbe 2015 insgesamt 94 Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Mindestlohngesetz (MiLoG) eingeleitet. Sie mündeten bis Jahresende in 14 Geldbußen mit einer Gesamthöhe von 15.460 EUR. Inwieweit ausländische Unternehmen betroffen waren, ist offen, weil die Statistik der FKS keine derartige Differenzierung vornimmt.

Viele Kontrollen der Aufzeichnungspflichten

Auf Einhaltung der Aufzeichnungspflichten wurde in der Transport- und Logistikbranche hat die FKS 2015 insgesamt 3400 Arbeitgeber und knapp 30.000 Arbeitnehmer geprüft. Darauf hin wurden 43 Ermittlungsverfahren eingeleitet, die in acht Fällen mit Geldbußen mit einer Gesamthöhe von 3975 Euro mündeten. Auch hier wird nicht nach Verstößen in- und ausländischer Unternehmen und Personen unterschieden. (roe)

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