Adlerhorst für verzögerte A20 nur zum Teil verantwortlich

  • Adlerhorst war 2014 noch nicht da
  • Umweltminister: Erneutes Planänderungsverfahren nicht zwingend
  • Verkehrsminister: Klagerisiko war mir für kurzen Weg zu hoch
  • Kommunikation zwischen den Ressorts anscheinend optimierbar

Der schleswig-holsteinische Landesverkehrsminister Reinhard Meyer sieht in dem Adlerhorst, aufgrund dessen sich der Weiterbau der A20 um voraussichtlich zwei Jahre verzögert, nur einen „Dominostein“. Entscheidend sei gewesen, dass durch diese eigentlich geringfügige Verzögerung das Verfallsdatum 31. Dezember 2015 für die Verkehrsprognose und die Artenschutzkartierung überschritten worden ist, erläuterte er am Mittwoch im Wirtschaftsausschusses des Kieler Landtages. Damit müsse 2016 eine neue Artenschutzkartierung vorgenommen und eine neue Verkehrsprognose erstellt werden. Möglicherweise ergeben sich daraus auch Änderungen in den Lärmschutz- und Ausgleichsmaßnahmen.

Adlerhorst war 2014 noch nicht da

Umweltminister Robert Habeck berichtete, der 2014 noch nicht vorhandene Adlerhorst sei im Mai 2015 erstmals bei einer Kartierung für Windkraftanlagen gesichtet worden. Es seien Spuren eines Brutversuches (Eierschalen) festgestellt worden. Im Zuge der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange für das im Juli 2015 gestartete 2. Planänderungsverfahren sei das Verkehrsministerium darüber formal informiert worden. Auch vier Naturschutzverbände hätten das Nest in Stellungnahmen thematisiert. Wie beide Minister übereinstimmend darstellten, sei diese Information nach Ende der Auslegungsfrist zum Gegenstand eines Gespräches auf Fachebene zwischen den beiden Ressorts geworden.

Umweltminister: Erneutes Planänderungsverfahren nicht zwingend

Nach Habecks Einschätzung hätte das Verkehrsministerium gut begründen können, warum ein Weiterbau der A20 unter dem Gesichtspunkt „Störung oder Tötung“ nicht „erheblich“ im Sinne des Artenschutzrechtes gewesen wäre. Als zweiter Ausweg wäre in der Abwägung auch eine Ausnahme begründbar gewesen, weil durch den BVWP das öffentliche Interesse am Bau der A20 gesetzlich festgestellt sei. Ohne erneute Öffentlichkeitsbeteiligung hätte das zwei Monate in Anspruch genommen. Im übrigen hätte durch Sichtschutz oder eine Baupause während der Brutzeit Februar bis Mai eine Störung möglicherweise nistender Adler verhindert werden können.

Verkehrsminister: Klagerisiko war mir zu hoch

Meyer sagte, er habe sich wegen des erwartungsgemäß hohen Klagerisikos – er verwies auf die Stellungnahmen der Naturschutzverbände – Anfang Dezember für ein rechtssicheres Vorgehen und damit für ein weiteres Planänderungsverfahren mit erneuter Öffentlichkeitsbeteiligung entschieden. Dieses Planänderungsverfahren nehme für sich genommen sechs bis acht Monate in Anspruch. Es habe aber zur Folge, das das Verfallsdatum für Verkehrsprognose und Artenschutzkartierung überschritten werde. Daher werde sich die Planfeststellung um voraussichtlich insgesamt zwei Jahre verzögern.

Kommunikation zwischen den Ressorts anscheinend optimierbar

Meyer und Habeck wichen der Frage aus, ob sich das Reißen der Verfallsfristen durch schnellere gegenseitige Information der Ressorts hätte vermeiden lassen. Habeck sieht rein formal eine Holschuld des Verkehrsministeriums. Meyer hält die Arbeitsabläufe für „in Ordnung“, stellte aber fest, dass die „einvernehmlich“ von Staatskanzlei, Umwelt- und Verkehrsministerium eingesetzte Lenkungsgruppe die Koordinierung auf politischer Ebene verbessern könne. (roe)

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