- Länder: Darf kein Präjudiz für Bundesautobahngesellschaft sein
- „Personeller Mehraufwand“ hat sich offenbar nicht erhärtet
Die Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft (VIFG) kann ab 2016 alle Finanzströme zwischen dem Bund und den Straßenbauverwaltungen der Länder steuern und verwalten. Der Bundesrat billigte am Freitag in seiner letzten Sitzung dieses Jahres die Novelle des VIFG-Gesetzes.
Länder: Darf kein Präjudiz für Bundesautobahngesellschaft sein
In einer Entschließung machten die Länder aber deutlich, dass die ausgeweiteten Zuständigkeiten für die VIFG aber nicht als Präjudiz für die Gründung einer Bundesfernstraßengesellschaft darstellen dürfe. Der Bund wird aufgefordert, die Länder bei seinem Vorhaben zur Reform der Auftragsverwaltung eng einzubeziehen und die Ergebnisse der Bodewig-II-Kommission abzuwarten.
„Personeller Mehraufwand“ hat sich offenbar nicht erhärtet
Von „personellem Mehraufwand“, die die ausgeweitete VIFG-Zuständigkeit laut einem früheren Bundesratsbeschluss angeblich verursacht (siehe hier), ist nicht mehr die Rede. Hinter vorgehaltener Hand war selbst von Länderseite dieses Argument als „rein politisch motiviert“ gewertet worden. (roe)