Rechnungshof will Entflechtung von Bund- und Länderaufgaben

  • Studie zu Bundesautobahngesellschaft in Arbeit
  • Bund nutzt nicht alle Möglichkeiten zur Kontrolle der Länderverwaltungen
  • Länder erlauben sich überhöhte Standards auf Kosten des Bundes
  • NKV bei Kostensteigerungen neu berechnen
  • Weiterhin überhöhte Abrechnungen im Bereich Schiene

Bundesrechnungshofpräsident Kay Scheller hat sich am Dienstag in Berlin für eine stärkere Entflechtung von Bundes- und Landesaufgaben ausgesprochen. Als herausragendes Negativbeispiel nannte er bei der Vorlage des Jahresberichts die Regionalisierungsmittel für den SPNV. „Wie die Länder mit diesen Mitteln umgehen, kann der Bund nicht kontrollieren. Auch der Bundesrechnungshof nicht“, sagte er. Scheller plädierte dafür, stattdessen das allgemeine Steueraufkommen Bund und Ländern neu zuzuordnen, so dass die Länder orginäre Steuereinnahmen haben.

Rechnungshof arbeitet an Studie zu Bundesautobahngesellschaft

Zur erneuten Kritik an der Auftragsverwaltung für die Bundesfernstraßen in den „Bemerkungen 2015“ sagte Scheller, er könne sich durchaus eine Neuordnung im Sinne einer Bundesautobahngesellschaft vorstellen. Der Rechnungshof arbeite zu diesem Thema an einem Bericht für den Haushaltsausschuss, in dem auch Erfahrungen aus anderen Ländern berücksichtigt werden.

Bund nutzt nicht alle Möglichkeiten zur Kontrolle der Länderverwaltungen

In den „Bemerkungen“ kritisiert der Rechnungshof zum einen, dass das BMVI nicht alle Möglichkeiten zur Aufsicht über die Länder nutzt. Beispiele:

  • Beim Controllingsystem Bundesfernstraßenbau CSBF hat das BMVI bisher nurdie erste Stufe des Controllingsystems (Ausschreibung, Vergabe) eingeführt, obwohl es eigentlich bereits 2014 dessen zweite Stufe (Bauabwicklung) realisieren wollte;
  • Das BMVI hat es über Jahre nicht erreicht, mit den Ländern ein bundesweites IT-gestütztes Verfahren für ein bundesweites Baustellenmanagement aufzubauen, das die die verkehrlichen und monetären Auswirkungen von Baustellen aufzeigt;
  • Das Bauwerks-Management-System BMS, das zur Planung von Erhaltungsmaßnahmen für die Ingenieurbauwerke dient, sei bisher nur zum Teil und auch nicht in allen Ländern einsatzfähig. Zu den wesentlichen Eingangswerten habe das BMVI bislang keine einheitlichen Standards vorgegeben.;
  • Das BMVI nutzt die Daten aus dem Verfahrensmanagement für Großraum- undSchwertransporte (VEMAGS) nicht, obwohl es dessen Entwicklung finanziert hat.
Länder erlauben sich überhöhte Standards auf Kosten des Bundes

Zum anderen kritisiert der der Rechnungshof die Auftragsverwaltungen, weil sie mit überhöhten Standards planen, andere Beteiligte nicht an den Kosten beteiligen. Als Extrembeispiel nannte Scheller den Plan der bayerischen Straßenbauverwaltung, den beschrankten Bahnübergang der B304 in St. Georgen bei Traunreut durch einen 20 Mio. EUR teuren Tunnel zu ersetzen, obwohl dort täglich nur vier Züge verkehren. In NRW und Schleswig-Holstein wurden außerdem Ausgaben im Betriebsdienst fehlerhaft zu Lasten des Bundes abgerechnet.

NKV bei Kostensteigerungen neu berechnen

Erneut kritisierte der Rechnungshof im diesjährigen Bericht, dass das BMVI die Wirtschaftlichkeitsberechnungen von Bauvorhaben nicht aktualisiert, wenn sich Prognosen ändern oder die Kosten steigen. In einem Fall – einem nicht genannten Wasserstraßen-Ausbauvorhaben – hätten sich die Kosten „in dreistelliger Millionenhöhe“ verdoppelt, das BMVI habe sich aber mit einer Abschätzung der Wirtschaftlichkeit auf Basis einer elf Jahre alten NKV-Berechnung begnügt. „Der Bundesrechnungshof erwartet, dass das BMVI bei allen Bauvorhaben die Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen aktualisiert, wenn sich Rahmenbedingungen wesentlich geändert haben.“

Weiterhin überhöhte Abrechnungen im Bereich Schiene

Im Bereich Schiene stellte der Rechnungshof mehrfach überhöhte Abrechnungen durch Bauunternehmen und Lieferaten fest, teilweise begünstigt durch laxe Vertragsgestaltung des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA). Das EBA wiederum fordere die überhöhten Zahlungen nur zögerlich zurück. (roe)

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