Alle Fraktionen unzufrieden mit Eisenbahnkreuzungsgesetz

  • SPD befürchtet unwirtschaftliche Bahnüberführungen
  • Union: Ausnahmen für kleine Kommunen prüfen
  • Grüne: Erst Straßenbaulast richtig ansiedeln

Auch Koalition und Grüne sehen grundsätzlich Nachbesserungsbedarf bei der Kostenteilung im Eisenbahnkreuzungsgesetz, lehnen es aber ab, Kommunen prinzipiell von ihrem Kostendrittel zu befreien, falls die jeweilige Straße in ihre Baulast fehlt. Ein entsprechender Antrag der Linken wurde in der vergangenen Woche vom Bundestag abgelehnt.

Die Linke hatte ihren vor einem Jahr eingebrachten Antrag damit begründet, dass vielfach sinnvolle und notwendige Baumaßnahmen unterblieben, weil die Kommunen nicht in der Lage seien, ihren Anteil aufzubringen.

SPD befürchtet unwirtschaftliche Bahnüberführungen

Die SPD hält dem befürchtete Mitnahmeeffekte entgegen: Es sei nicht akzeptabel, wenn Kommunen den Bund für Kosten des unwirtschaftlichen Ersatzes von Bahnübergängen durch Brücken oder Unterführungen im Zuge kaum genutzter Straßen in Anspruch nehmen könnten. Die Linke widersprach: Es solle Bund und DB bei einer von einer Kommune geplanten Maßnahme nicht verwehrt werden solle, vor einer Kostenübernahme die Wirtschaftlichkeit zu prüfen und sie gegebenenfalls zu verweigern, wenn die Maßnahme unwirtschaftlich ist.

Union: Ausnahmen für kleine Kommunen prüfen

Die Union signalisierte Bereitschaft, die bisherige Regelung unter die Lupe zu nehmen und zu prüfen, „ob gegebenenfalls für kleinere Kommunen eine Sonderstellung in Betracht komme“. Die SPD zeigte Bereitschaft, beim Ausbau von Bestandsstrecken, der zu längeren Schließzeiten an beschrankten Bahnübergängen führt, „über Lösungen nachzudenken und dazu Gespräche zu führen“. Beim Votum für die Alpha-Variante haben Kommunen und Bürgerinitiativen ausdrücklich eingefordert, von ihrem Kostendrittel entlastet zu werden.

Grüne: Erst Straßenbaulast richtig ansiedeln

Die Grünen forderten, zunächst zu prüfen, ob die Bundes-, Landes- oder Kommunalstraßen überhaupt richtig eingestuft sind. Bei möglichen Übergängen der Straßenbaulastträgerschaft für angemessene Finanzausstattung zu sorgen. Zudem müsse man fragen, ob es im Zeitalter der Digitalisierung tatsächlich in jedem Fall erforderlich sei, einen höhengleichen Bahnübergang durch eine teure Über- oder Unterführung zu ersetzen. Der Grünen-Bahnexperte Matthias Gastel nannte gegenüber dem Verkehrsbrief als Beispiele Videoüberwachung oder Sensortechnik.

Heute werden bei DB-Strecken die Kosten für den Ersatz von höhengleichen Bahnübergängen durch Über- und Unterführungen oder ihre technische Aufrüstung im Grundsatz zwischen DB, Bund und Straßenbaulastträger gedrittelt. Bei NE-Bahnen trägt anstelle des Bundes das jeweilige Land ein Drittel der Kosten. (roe)

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