NRW startet Anmeldeverfahren für ÖPNV-Bedarfsplan

Für den ÖPNV-Bedarfsplan in NRW können ab sofort bis Ende November Projektvorschläge angemeldet werden. Vorschläge für neue Strecken, Haltepunkte und sonstige Infrastruktureinrichtungen können nicht nur die Städte und Gemeinden, Kreise, Bezirksregierungen und Regionalverbände per Formular einreichen, sondern ausdrücklich auch Bürger, Vereine und Verbände. Das teilte am Montag das Landesverkehrsministerium mit. Grundsätzlich förderfähig sind nur Projekte, die von „besonderem Landesinteresse“ sind und mehr als 3 Mio. EUR Volumen haben. Zentrale Rechtsgrundlage ist §13 des ÖPNV-Gesetzes des Landes. Parallel dazu erarbeitet das Land eine ÖPNV-Verkehrsprognose bis zum Jahr 2030 (siehe hier).

Anschließend werden die vorgeschlagenen Projekte nach einem landeseinheitlichen Verfahren bewertet, sofern sie den formalen Kriterien entsprechen. Im Rahmen der Bedarfsplanaufstellung wird auch eine Strategische Umweltprüfung durchgeführt. Der Landtag muss dem ÖPNV-Bedarfsplan zustimmen.

Basierend auf dem Bedarfsplan wird der ÖPNV-Infrastrukturfinanzierungsplan (IFP) erstellt. Welche Projekte wann umgesetzt werden, wird in den mittelfristigen Handlungsprogrammen (Ausbauplänen) und den jährlichen Bauprogrammen festgelegt.

Finanziert werden die Maßnahmen aus Regionalisierungsmitteln, Entflechtungsmittel sowie dem GVFG-Bundesprogramm. „Über die Fortführung dieser Finanzierungsinstrumente besteht zurzeit teilweise zwischen Bund und Ländern noch keine Einigkeit“, betont das Landesverkehrsministerium. (roe)

Schreibe einen Kommentar