- Gutachter soll Gebühr nach Vollkostenprinzip ermitteln
- Erstmals Gebühren an Rhein und Elbe geplant
Das BMVI macht Ernst mit seiner Absicht, die Entgelte für die Nutzung von Binnenwasserstraßen auf eine neue Grundlage zu stellen: Danach sollen die Gebühren nach der Intensität der Nutzung von Wasserstraßen und Anlagen bemessen werden, ähnlich wie bei der Lkw-Maut. Das geht aus einem Eckpunktepapier des Ministeriums hervor. Bisher spielt die transportierte Ware eine wesentliche Rolle für die Abgabenbemessung.
Gutachter soll Gebühr nach Vollkostenprinzip ermitteln
Wie aus dem Papier weiter hervorgeht, soll in einem noch zu vergebenden Gutachten die Gebührenhöhe unter Annahme einer vollen Kostendeckung ermittelt werden. Die Mosel wird dabei ausgeklammert. Anschließend soll die Gebührenhöhe ermittelt werden, die „unter fiskalischen und gesamtwirtschaftlichen Aspekten“ wettbewerbsneutral ist. In Branchenkreisen geht man davon aus, dass die Binnenschifffahrt bei Umlage sämtlicher Kosten ihre Wettbewerbsfähigkeit gegenüber anderen Verkehrsträgern verlieren würde. Für 2016 werden im Bundeshaushalt lediglich rund 48 Mio. EUR Befahrungsabgaben der Binnenschifffahrt erwartet.
Erstmals Gebühren an Rhein und Elbe geplant
Erstmals sollen auch Gebühren am Rhein und der Elbe erhoben werden. Danach soll die Nutzung der Schleusen Iffezheim am Rhein und Geesthacht an der Elbe gebührenpflichtig werden. Trotz der grundsätzlichen Abgabenfreiheit des Rheins erlaubt eine Protokollerklärung zur Mannheimer Akte ausdrücklich, dass Gebühren für die Schleusennutzung erhoben werden dürfen.
Hintergrund des Gutachtens ist das neue Bundesgebührengesetz und der Wunsch des BMVI, die Gebühren für die Bundeswasserstraßen in einem Spezialgesetz zu regeln (siehe hier). (roe)