- Ein Abweichen von der „Soll-Vorschrift“ ist schwierig
- Bus und Straßenbahn sollen unberührt bleiben
Die Bundesregierung stellt sich hinter die Forderung des Bundesrates nach einer „Soll-Vorschrift“ für den Personalübergang beim Betreiberwechsel im SPNV. Die weitergehende Forderung nach einer Ausweitung auf den straßengebundenen ÖPNV (ÖSPV) lehnt die Regierung aber ab. „Die Bundesregierung stimmt dem Vorschlag zu“, heißt es ohne nähere Begründung in der Gegenäußerung zum Wunsch der Länderkammer, dass die Auftraggeber bei SPNV-Auschreibungen die Übernahme des Personals zur Bedingung machen sollen. Das Vergaberechtsmodernisierungsgesetz wird am Freitag in erster Lesung vom Bundestag debattiert.
Ein Abweichen von der „Soll-Vorschrift“ ist schwierig
De facto kommt die Soll-Vorschrift einer Muss-Vorschrift sehr nahe. „Mit der „soll“-Vorgabe wird eine Ermessensbindung des öffentlichen Auftraggebers insoweit erzeugt, als dieser nur bei Vorliegen eines sachlichen Grundes den Personalübergang bei einem Betreiberwechsel, im Rahmen der Neuvergabe des öffentlichen Auftrags, nicht als Vorgabe setzen kann“, heißt es in der Begründung des Bundesrates. Die SPNV-Bestellervereinigung BAG-SPNV und der NE-Bahn-Verband Mofair hatten gegen jeglichen Druck zur Personalübernahme protestiert.
Bus und Straßenbahn sollen unberührt bleiben
Den Wunsch der Länderkammer, den Personalübergang auch im straßengebundenen ÖPNV vorzuschreiben, weist die Regierung zurück. Für diesen Sektor gebe es im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) in den Paragraphen 8a und 8b PBefG bereits ausreichende Regelungen. Zudem unterschieden sich die Bedingungen des Personenverkehrs auf der Straße wesentlich vom Eisenbahnverkehr. „Insbesondere ist zu bedenken, dass die beteiligten Unternehmen in der Regel mittelständisch strukturiert sind“, schreibt die Regierung. (roe)