Bundesrat will Führerscheine erst nach Prüfung anfertigen

Die Länder wollen bei der Führerscheinerteilung stärker elektronische Kommunikation nutzen und vermeiden, dass vor Fahrprüfungen unnötig Kartenführerscheine angefertigt werden. Das sieht eine Maßgabe für die Novelle der Fahrerlaubnisverordnung (FeV), die der Bundesrat am Freitag verabschiedet hat. Danach soll Prüflingen nach bestandener Prüfung auf Wunsch zunächst nur eine befristete Bescheinigung ausgegeben werden, die nur im Inland gilt. Der eigentliche (Karten-) Führerschein soll erst danach angefertigt und dem Prüfling zugeschickt bzw. übergeben werden. Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen haben dieses Verfahren bereits seit Jahren erfolgreich erprobt.

Redaktionelle Änderungen gibt es bei den Neuregelung zur Erste-Hilfe-Ausbildung für Führerscheinanwärter.

Der Bund muss die Maßgaben annehmen. Wenn er dies nicht möchte, müsste er ein neues Verfahren zur Novellierung der FeV anstoßen. (roe)

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