Der Bundestag hat am Donnerstag die Ratifizierung des novellierten maritimen Antiterror-Protokolls (SUA-Abkommen) gebilligt und die begleitenden Änderungen des nationalen Rechts ohne Änderungen verabschiedet. Damit wird der Zugriff auf verdächtige Schiffe auf hoher See erleichtert. Teil des Gesetzespakets ist auch eine Änderung des Seeaufgabengesetzes, mit der erstmals ein rechtlicher Rahmen für die Kanalsteurer – also die externen Rudergänger auf dem Nord-Ostsee-Kanal (NOK) – geschaffen wird (siehe hier). Die abschließende Zustimmung des Bundesrates gilt als sicher. (roe)