Länder erhalten mehr Geld für Straßenbauplanung

  • „Turbolisten“ werden verlängert

Die Große Koalition macht Ernst mit der Erhöhung der Zweckausgabenpauschale für den Bundesfernstraßenbau. Der Bund soll den Auftragsverwaltungen der Länder künftig für Investitionen in Bundesstraßen 5 Prozent und für Autobahnen sogar 6 Prozent der Investitionssumme als Pauschale für Planung und Bauaufsicht zahlen. Bisher waren es 3 Prozent. Das geht es aus einem Änderungsantrag von Union und SPD für das Planungsbeschleunigungsgesetz hervor, der dem Verkehrsbrief vorliegt. Er soll am Mittwochvormittag vom Verkehrsausschuss und am Donnerstag vom Bundestagsplenum gebilligt werden. Den höheren Satz für die Autobahnen begründen die Fraktionen damit, dass die Länder auch für den Transaktionsaufwand entschädigt werden sollen, der durch den Übergang von der Auftrags- zur Bundesverwaltung Anfang 2021 entsteht.

Zudem sollen die Länder noch bis 2023 Geld bekommen: Weil die Zweckausgabenpauschale nur parallel zum Baufortschritt ausgezahlt wird, sollen die Länder als Ersatz für ihre Vorleistungen im Autobahnbau in den Jahren 2021 bis 2023 abschmelzend 5, 3 und 1 Prozent Pauschale erhalten.

„Turbolisten“ werden verlängert

Außerdem wollen Union und SPD die Listen von Fernstraßen- und Wasserstraßenvorhaben mit erstinstanzlicher Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts verlängern. Zum einen soll die feste Fehmarnbeltquerung (Europastraße 47) und die Hinterlandanbindung (B207) in die Liste zu §17e des Bundesfernstraßengesetzes aufgenommen werden. Zum anderen kommt die geplante Schleuse Lüneburg (Elbe-Seitenkanal) in den Anhang zu §14e des Bundeswasserstraßengesetzes. (roe)