Drohnenverordnung muss unter das Messer

  • Mehr Kompetenzen für den Bund?

Die Wirtschaft beklagt zu restriktive Vorschriften für den Drohnenbetrieb in Deutschland, die Politik spielt den Ball zurück: Das war eine zentrale Erkenntnis aus einer Veranstaltung des Deutschen Verkehrsforums (DVF) am Dienstag in Berlin. Nutzer kommerzieller Drohnen kritisierten, dass die 2017 erlassene Drohnenverordnung so viele Flugverbotszonen und Flugbedingungen definiert, dass kaum ein Flug ohne Einzelgenehmigung möglich ist (siehe hier). Hinzu komme, dass sich Drohnennutzer mit 24 Luftaufsichtsbehörden in den Bundesländern auseinandersetzen müssen, bei denen sich die Prozesse und die Offenheit gegenüber Drohnen teilweise stark unterscheiden. Ralph Schepp von der Deutschen Telekom berichtete, dass sein Unternehmen vorgehabt hatte, die regelmäßig fällige Inspektion der Mobilfunkmasten mit Drohnen statt Besteigung vorzunehmen. Am Ende habe sich herausgestellt, dass der Genehmigungsaufwand in keinem Verhältnis zur Ersparnis gestanden hätte.

Als zentrales Hindernis sieht Schepp die Regelung an, wonach die Drohne nicht den Sichtbereich ihres Piloten verlassen darf. Viele experimentelle Anwendungen erprobe die Telekom daher im Rettungseinsatz, weil da praktisch alles erlaubt sei. Eine Feuerwehr im Ruhrgebiet schicke zum Beispiel Beobachtungsdrohnen von der Feuerwache zur Unfallstelle voraus, so dass die gleichzeitig ausgerückte Fahrzeugbesatzung schon ein Lagebild hat, wenn sie selbst ankommt.

Der SPD-Verkehrspolitiker Arno Klare und Verkehrsstaatssekretär Steffen Bilger wiesen jedoch einhellig den Vorwurf zurück, „die Politik“ sei schuld an den strengen Regeln. Als die Drohnenverordnung vorbereitet wurde, seien die Modellflieger die einzigen gewesen, die dagegen Sturm gelaufen seien. Die Wirtschaftsverbände seien erst sehr spät aufgewacht, kritisierte Klare. Bilger räumte ein, dass der erste Anlauf für eine Drohnenverordnung zu stark die Bedenken berücksichtigt hat.

Mehr Kompetenzen für den Bund?

Klare und Bilger sprachen sich einhellig dafür aus, die Drohnenverordnung zu überarbeiten. Bilger hält es für nötig, die Genehmigungskompetenzen „stärker auf Bundesebene zu heben“, um den Flickenteppich einzudämmen. Er nannte aber keine Details. Ländervertreter zeigten sich gegenüber dem Verkehrsbrief erwartungsgemäß beunruhigt. Auch Klaus-Dieter Scheurle, Geschäftsführer der Deutschen Flugsicherung (DFS), plädierte für eine Stärkung der Kompetenzen des Bundes. Die Drohnenverordnung sollte noch in dieser Legislaturperiode überarbeitet werden, mahnte der ehemalige Verkehrsstaatssekretär. Bilger kündigte außerdem eine Strategie des BMVI für Drohnendienste an.

Klare schlug vor, kommerziellen Drohnenbetreibern analog zum konventionellen Luftverkehr ein Air Operator Certificate (AOC/Luftverkehrsbetreiberzeugnis) zu erteilen und ihnen Starts bzw. Flüge per unbürokratischer Einzelfreigabe zu erlauben.

Scheurle brachte die DFS als geeignete Institution für die Überwachung des Drohnenbetriebs ins Gespräch. Wie er gegenüber dem Verkehrsbrief erläuterte, hat die DFS auch schon die technischen Voraussetzungen entwickelt. Drohnen seien wegen ihrer geringen Größe und ihrer geringen Flughöhe mit herkömmlichem Radar nicht zu orten. Deswegen hat das DFS-eigene Systemhaus zusammen mit der Deutschen Telekom einen Mobilfunk-Transponder entwickelt, der an der Drohne angebracht wird und permanent die GPS-Positionsdaten an die Flugsicherung übermittelt. (roe)