Wird die Trassenpreissenkung durch die Hintertür einkassiert?

Die Schienengüterverkehrsbranche macht sich Sorgen, dass die Trassenpreissenkung durch Kostensteigerungen aufgezehrt wird, noch bevor sie wirksam wird. Das wurde in dieser Woche bei einer Veranstaltung des Güterbahnverbandes NEE deutlich. Michail Stahlhut, Chef des Kombi-Operateurs Hupac und frisch berufener Innovationsbeauftragter des NEE, bemängelte, dass DB Netz ab 2020 die Trassenpreise für Standardgüterzüge um knapp 8 Prozent anheben will. „Das verstehen wir nicht“, sagte Stahlhut.

Die Trassenpreise machten nach Erhebungen der Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) schon 2014 rund 20 bis 24 Prozent der gesamten Produktionskosten eines Muster-Güterzuges aus. Wegen des im Vergleich zur allgemeinen Inflationsrate überproportionalen Anstiegs der Trassenpreise in den vergangenen Jahren dürfte der Anteil heute höher liegen.

Aus Unternehmenskreisen war die Vermutung zu hören, dass die DB bewusst mit einer überzogenen Forderung in den Genehmigungsprozess mit der Bundesnetzagentur geht, um sich am Ende auf einen Satz herunterhandeln zu lassen, der immer noch einen kräftigen „Schluck aus der Pulle“ darstellt.

Unverständnis äußerte Stahlhut auch über die vom BMVI vorgeschlagene Novelle der Bundeseisenbahngebührenverordnung. Sie sieht vor, die Gebühren entsprechend dem vom Bundesgebührengesetz eingeforderten Vollkostenprinzip festzusetzen. Der Bund erwartet dadurch Mehreinnahmen von 14,3 Mio. EUR pro Jahr. Drastisch erhöht werden sollen speziell die Gebühren für die erstmalige Erteilung und die Verlängerung von Sicherheitsbescheinigungen. Bisher wurden sie nach Zeitaufwand festgesetzt und waren auf 100.000 EUR gedeckelt. Künftig sollen selbst kleinere Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) mit 1 bis 5 Mio. Zugkilometern jährlich allein für die Überwachung 230.000 EUR zahlen.

NEE-Geschäftsführer Peter Westenberger äußerte die Hoffnung, dass der Bundesrat die Verordnung nur mit Änderungen billigt und so „die Kuh vom Eis kriegt“. Zahlreiche Bundesländern besitzen eigene EVU oder halten Anteile und sind somit indirekt selbst betroffen. BMVI-Staatssekretär Gerhard Schulz vermied in seinem Grußwort jegliche Stellungnahme zur Bundeseisenbahngebührenverordnung. (roe)

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