Im Regierungsentwurf für die neuen Mautsätze ist keiner der Änderungswünsche der Verbände berücksichtigt worden. Einzige Änderung gegenüber dem Ressortentwurf ist, dass im sogenannten Vorblatt mit der Übersicht über die wesentlichen Gesetzesinhalte jetzt auch die Mautbefreiung für Elektro-Lkw aufgeführt wird. Der Regierungsentwurf ist am Donnerstag dem Bundesrat zugeleitet worden und kann somit noch in der letzten Sitzung der Länderkammer vor der Sommerpause am 6. Juli im ersten Durchgang behandelt werden.
Die Transport- und Logistikbranche hatte unter anderem kritisiert, dass jetzt auch die umweltfreundlichsten Lkw (Euro VI) mit externen Kosten für die Luftverschmutzung belastet werden sollen. Außerdem halten sie den kalkulatorischen Zinssatz von 3,3 Prozent angesichts der aktuellen Nullzinsphase für unangemessen (siehe hier). Aus dem BMVI wird hinter vorgehaltener Hand eingeräumt, dass die neue Grundlage für die Zinsbemessung – die Kupons langlaufender Bundesanleihen – ein wesentlicher Faktor dafür war, dass Mautmehreinnahmen von gut 1 Mrd/EUR herbeigerechnet werden konnten.
Auch in der jetzigen Fassung geht die Regierung nicht auf die Frage ein, warum Lkw zwischen 3,5 und 7,5t sowie Fernbusse weiter von der der Mautpflicht verschont werden sollen. Im Gesetzgebungsverfahren zur Einführung der Bundesstraßenmaut hatte der Bundestag gefordert, das zumindest zu prüfen. (roe)
Externer Link: Regierungsentwurf für 5. Änderung des BFStrMG