- ÖPP I: Streit am Landgericht
- ÖPP II: Mehr Mittel für neue Projekte?
- Ladesäulen-Grundnetz
- Asymmetrische Verkehrsführung verteidigt
- Wer trägt Folgekosten der Brückensperrung für ÖPNV?
Im Rechtsstreit um das A1-ÖPP (A1 mobil, siehe hier) schlägt das Landgericht Hannover einen Vergleich vor. Wie die Anwälte der Kläger auf dem Juraportal Juve berichten, soll der Bund auf seine fixen Einnahmen vom ÖPP-Konsortium verzichten und die Gesamteinnahmen nach einem neuen Schlüssel aufteilen. Außerdem soll er zusammen mit den Eigentümern eine Finanzspritze gewähren. Der Richter gewährte bis zum 24. August Zeit, den Vergleich anzunehmen. Der Bund will sich auf den Vergleich offenbar nicht einlassen.
Die Grünen kritisieren laut Funke-Medien, dass das BMVI laut Haushaltsentwurf 2018 600 Mio. EUR für ÖPP-Erwerbsanteile ausgeben will, 140 Mio. EUR mehr als 2017. Es sind allerdings 105 Mio. EUR weniger als im 1. Haushaltsentwurf von Sommer 2017 (siehe hier).
Das baden-württembergische Landesverkehrsministerium will nach eigener Mitteilung den Auftrag für das geplante Ladesäulen-Grundnetz an ein Konsortium unter Führung des Energieversorgers EnBW vergeben. Der Förderbescheid hat ein Volumen von 2,2 Mio. EUR und umfasst die Errichtung von insgesamt 48 neuen Schnellladestationen und 106 Normalladestationen (davon 12 Ertüchtigungen bereits bestehender Standorte). Die Ausschreibung war im Januar gestartet worden (siehe hier).
Der niedersächsische Landesverkehrsminister Bernd Althusmann verteidigt in seiner Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP die 5+0-Verkehrsführung in der A7-Baustelle bei Schwarmstedt. Die drei Spuren in Richtung Hamburg seien sinnvoll, um bei der Einfädelung des Verkehrs von der A352 (Eckverbindung zur A2) keinen Rückstau entstehen zu lassen. Die meisten schweren Unfälle entstünden an Stauenden, nicht in der Baustelle.
Das BMVI soll die Mehrkosten für die Umstellung des ÖPNV während der anstehenden Sanierung der „Salierbrücke“ (B29) über den Rhein bei Speyer übernehmem, fordert der CDU-Bundestagsabgeordnete Olav Gutting laut Mannheimer Morgen. Die Brücke soll während der Sanierung nur in einer Richtung geöffnet, und zwar maximal für kleine Nutzfahrzeuge. Das ÖPNV-Konzept sieht einen Ringverkehr mit Kleinbussen vor (Rückweg über die A61-Brücke). (roe)