Fahrschulen bemängeln hohe Zulassungshürden für E-Fahrzeuge

Die Fahrschulbranche führt Klage darüber, dass zu wenige Elektroautos für Prüfungswagen zugelassen sind. „Fahrschulen könnten mehr für die Akzeptanz der E-Mobilität tun, wenn man ihnen keine Hindernisse in den Weg legen würde“, erklärte der Präsident des Fahrsicherheitsverbandes Moving, Jörg Michael Satz, am Freitag in Berlin. „Die schleppende Zulassung von Prüfungswagen mit E-Antrieb ist durchaus als ein solches Hindernis zu betrachten.“

Die oft jungen Kundinnen und Kunden der Fahrschulen seien dagegen technologieoffen, berichtete der Verband unter Berufung auf eine eigene Umfrage. Derzeit böten aber nur drei Prozent der Fahrschulen eine Ausbildung auf E-Fahrzeugen an. „Das liegt nicht zuletzt an der restriktiven Zulassungspolitik bei Prüfungswagen.“ Rainer Zeltwanger, der Vorsitzende des Bundesverbandes Deutscher Fahrschulunternehmen, sagte, zurzeit lernten viele Fahrschüler auf einem Simulator im Automatikmodus, führen dann im E-Auto „bis zur Hälfte der Sonderfahrten, dann wieder im Simulator mit Schaltung und schließlich auf einem Auto mit Schaltgetriebe, auf dem dann auch die Prüfung absolviert wird.“ Diese Fahrschüler bräuchten überdies zehn Prozent weniger Fahrstunden als bei der herkömmlichen Ausbildung, sagte Zeltwanger.

75 Prozent der Fahrschüler würden laut derselben Umfrage einen Teil der Führerscheinprüfung auf einem Elektrofahrzeug absolvieren, wenn sie danach einen Führerschein ohne Automatikbeschränkung erwerben könnten. Das ist aber beim Lernen ausschließlich auf einem Elektroauto ausgeschlossen. Dazu regte Moving an, die Automatik-Restriktion bei einer Nachschulung auf einem Schaltgetriebe-Auto streichen lassen zu können.

Zurzeit seien nur drei E-Autotypen für Fahrschulzwecke zugelassen. Zeltwanger sagte dazu, dass manchmal nur einige Millimeter über die Zulassung eines Fahrzeugs als Prüffahrzeug entschieden. „Beim Nissan Leaf ZEO fehlen drei Zentimeter Abstand zwischen der Sitzfläche und der Oberkante der Kopfstütze; beim Renault Zoe ist der Freiraum für die Füße unter dem Beifahrersitz um zwei Zentimeter zu klein.“ Manche Autos seien zu kurz, obwohl sie einschlägige Crashtests bestanden hätten. Zwar gebe es Ausnahmeregelungen, die seien aber auf wenige Genehmigungen beschränkt, und diese seien bereits ausgeschöpft.

Externer Link: Pressmitteilung Moving