Verbände gehen hart mit Mautgesetz ins Gericht

Scharf kritisiert haben Branchenverbände der Logistikwirtschaft das neue Mautgesetz. Inhaltlich bemängeln sie unter anderem, dass der Gesetzentwurf fiktive kalkulatorische Zinskosten von 3,3 Prozent annimmt (siehe auch hier). Das entbehre jedes Zusammenhangs mit den realen Zinsen, kritisierten der Deutsche Speditions- und Logistikverband (DSLV) und der Bundesverband Güterverkehr und Logistik (BGL). Die großen Steigerungen der Mautsätze seien unverhältnismäßig.

Der DSLV hält den Teilmautsatz für die Luftverschmutzung von 1,1 Cent pro Kilometer für Fahrzeuge der Schadstoffklasse Euro VI für „völlig ungerechtfertigt“, vor allem, weil es keine Alternativen für Antriebe mit noch geringerem Schadstoffausstoß gebe. Entsprechend erklärte er die Mautbefreiung für Elektro-Lkw für „reine Symbolpolitik“, „weil diese Fahrzeuge nicht einmal in Kleinserienmenge zur Verfügung stehen“. Er kritisiert auch, dass der Gesetzgeber sich „nicht einmal ansatzweise“ mit der Ausweitung der Maut auf kleine Lastwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 bis 7,49 Tonnen oder für Busse befasse.

Insgesamt widerspricht der BGL der in dem Gesetzentwurf geäußerten Vermutung, dass „Auswirkungen … auf das Verbraucherpreisniveau … nicht zu erwarten“ seien. Er sei davon überzeugt, dass die „innerhalb nur eines halben Jahres stattfindenden doppelten Mehrbelastungen des deutschen Straßengüterverkehrs sich auch in den Verbraucherpreisen niederschlagen werden“.

Der BGL lobt, dass für alle Bundesfernstraßen gleich hohe Mautsätze erhoben werden sollen, obwohl das Wegekostengutachten nahelegt, dass die Mautsätze auf Bundesstraßen höher sein müssten, weil die Wegekostenbelastung durch Lkw dort höher ist. Andernfalls wäre eine zusätzliche Schwächung des ländlichen Raums durch höhere Kosten die Folge.

Der DSLV begrüßte, dass die bisherige Besserstellung von Vierachsern gegenüber Fahrzeugen mit fünf oder mehr Achsen aufgegeben wurde, weil sie der Belastung der Straßen nicht entspricht.

Sehr verärgert geben sich die Verbände auch, weil sie erst am vergangenen Freitag den Gesetzentwurf erhalten haben, aber zur Abgabe einer Stellungnahme eine Frist bis zum (gestrigen) Mittwochabend gesetzt wurde. Begründet wurde dies mit dem für den 23. Mai vorgesehenen Kabinettsbeschluss des Entwurfs. Die kurze Frist von „nicht einmal zwei Arbeitstagen“ entspreche „nicht den Anforderungen an eine ordentliche Verbändeanhörung“, klagte der DSLV.

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