Der Vergabe von Mitteln aus dem Bundeshaushalt für Radschnellwege steht offenbar nichts mehr im Wege. „Der Entwurf der Verwaltungsvereinbarung zur Förderung von Radschnellwegen wurde den Ländern zur Unterzeichnung zugeleitet“, teilt Verkehrsstaatssekretär Enak Ferlemann in seiner Antwort auf eine Anfrage des Grünen-Radverkehrsexperten Stefan Gelbhaar mit. Eigentlich sollte die Vereinbarung schon Mitte 2017 unterzeichnet werden, sie steckte jedoch noch im Oktober 2017 in der Ressortabstimmung des Bundes (siehe hier).
„Die Förderung der Bundesregierung für Radschnellwege ist nett gesagt halbherzig“, monierte Gelbhaar gegenüber dem Verkehrsbrief. „Jahrzehntelang hat die Bundesregierung die Bedeutung des Fahrrads für den Verkehr komplett ignoriert. Obwohl sie jetzt seit über 1,5 Jahren davon spricht, das zu ändern, ist offenbar noch immer ist kein Cent vom Bund an die Kommunen zur Förderung von Radschnellwegen geflossen.“
Die Möglichkeit, Radschnellwege seitens des Bundes zu fördern, war 2017 als Ergebnis der Debatte um den Bundesverkehrswegeplan in die Novelle des Bundesfernstraßengesetzes eingearbeitet worden (siehe hier). Die Verwaltungsvereinbarung ist nötig, damit der Bund Investitionenb in Verkehrswege fördern darf, die nicht in seine Baulast fallen.
Eine erste Bedarfsabfrage bei den Ländern hatte grundsätzliches Interesse an Fördermitteln für mindestens 1500km Radschnellwege ergeben (siehe hier). In Fachkreisen werden die durchschnittlichen Kosten für 1km Radschnellweg auf 1 Mio. EUR geschätzt. Im Bundeshaushalt sind seit 2017 jährlich 25 Mio. EUR für Radschnellwege eingestellt. Nach früheren Aussagen des BMVI werden die unverbrauchten Mittel ungeschmälert in folgende Haushaltsjahre übertragen. (roe)