- Rechtliche Unterlegung für „Blaues Band“ noch nicht in Sicht
Auch für ökologische Aufgaben fehlt der Wasserstraßen- und Schifffahrtverwaltung (WSV) das Planungspersonal. Um die Durchgängigkeit der Stauanlagen an den Bundeswasserstraßen für Wanderfische gemäß EU-Wasserrahmenrichtlinie herzustellen, wären laut WSV-eigener Berechnung aus dem Jahr 2014/2015 rund 50 Vollzeitstellen notwendig, heißt es in der Antwort des Bundesumweltministeriums auf eine Kleine Anfrage der Grünen. Tatsächlich seien nur 20 Vollzeitäquivalente – verteilt auf 50 Mitarbeiter in verschiedenen Dienststellen – mit dieser Aufgabe beschäftigt. Hinzu kämen Stellenanteile in der GDWS, „eine aktuelle Auflistung ist hier kurzfristig nicht möglich.“
Nach unwidersprochenen Angaben der Grünen gibt es bundesweit rund 250 Stauanlagen. Seit 2009 sind an zehn Wehren Aufstiegsanlagen (Fischtrepppen) fertiggestellt worden, eine ist im Bau. 14 Anlagen werden derzeit von Wasserkraftwerksbetreibern an den Bundeswasserstraßen geplant, weitere 39 plant die WSV zusammen mit den Bundesländern. Offen bleibt in der Antwort der jeweilige Planungsstand.
Rechtliche Unterlegung für „Blaues Band“ noch nicht in Sicht
Bei der im Mai 2017 beschlossenen Umsetzung des Bundesprogramms „Blaues Band Deutschland“ (siehe hier) gibt es noch keine handfesten Fortschritte. Unter anderem hatte der Bundestag die Regierung aufgefordert, „Vorschläge für einen belastbaren Rechtsrahmen zu machen, um die Wasserstraßen künftig integriert bewirtschaften zu können“. Derzeit fänden Abstimmungen zwischen Bund und Ländern über die Ausgestaltung der rechtlichen Anpassung statt, heißt es vage. Im Herbst soll außerdem die geplante Förderrichtlinie zur Renaturierung von Auen verabschiedet werden. Die WSV hat den Finanzbedarf dafür mit 50 Mio. EUR/Jahr über zehn Jahre beziffert.
Externer Link: Antwort auf Kleine Anfrage zur Biodiversität an Flüssen