BMI irritiert mit harter Linie zu Luftsicherheitsgebühren

Die Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Kleine Anfrage der FDP zu den Luftsicherheitsgebühren hat in Luftfahrtkreisen Irritationen ausgelöst. Anders, als es im neuen Koalitionsvertrag festgelegt ist, hält das BMI am Grundsatz der Vollkostendeckung gemäß Bundesgebührengesetz und Luftsicherheitsgesetz fest. „Das Erheben von Gebühren für staatliche Leistungen, mit denen zugleich öffentliche Interessen verfolgt werden, ist rechtlich nicht zu beanstanden“, argumentiert das Ministerium unter Berufung auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes von 1994. „Insbesondere besteht keine verfassungsrechtliche Pflicht, die durch die Sicherheitsmaßnahmen entstehenden Kosten der Allgemeinheit aufzubürden.“

Im Koalitionsvertrag heißt es hingegen, dass Luftsicherheitskontrollen eine hoheitliche Aufgabe sind. „Daher soll der Staat mehr strukturelle Verantwortung und Anteile der in den letzten Jahren gestiegenen Kosten für die Sicherheit der Menschen beim Fliegen übernehmen.“

Laut BMI ist zu erwarten, dass „seit mindestens 2002 unveränderte Rahmen der Luftsicherheitsgebühr angepasst werden muss. Derzeit ist der Betrag bei 10 EUR gedeckelt. Erfurt liegt von den Kosten her um knapp das Doppelte darüber, Saarbrücken, Friedrichshafen und Kassel-Calden um jeweils knapp 2 EUR.

Den impliziten Vorwurf der FDP, dass sich höhere Gebühren volkswirtschaftlich negativ auf die Flughafenstandorte auswirken könnten, weist das Innemministerium zurück. „Aktuelle Zahlen des Statistischen Bundesamtes über einen neuen Höchstwert im Flugreiseverkehr auf deutschen Flughäfen sprechen dafür, dass von bisherigen Gebührenanpassungen keine Wirkungen im Sinne der Fragestellung ausgingen.“

In Luftfahrtkreisen wird derzeit gerätselt, was das BMI bei seiner Antwort getrieben haben könnte. Zum einen wird für möglich gehalten, dass das Ministerium vor den anstehenden Gesprächen in der Regierung noch einmal Pflöcke einrammen wollte. Zum anderen sei denkbar, dass die Antwort, die am 8. März und damit vor der Unterzeichnung des Koalitionsvertrages abgeschickt wurde, noch die alte Beschlusslage wiedergibt. Allerdings war der Entwurf des Koalitionsvertrages seit dem 7. Februar bekannt. (roe)

Externer Link: Antwort auf Kleine Anfrage der FDP zur Luftsicherheitsgebührenverordnung