Lkw- und Bus-Kontrollen werden verschärft

Betreiber von Nutzfahrzeugen müssen sich auf einen schärferen Wind bei den europaweit einheitlichen sogenannten technischen Unterwegskontrollen gefasst machen.Zum 20. Mai soll eine Novelle der entsprechenden deutschen Umsetzungsverordnung (TechKontrV) in Kraft treten, die es auch ermöglicht, dem jeweiligen Heimatstaat sicherheitsrelevante Verstöße zu melden oder Nachprüfungen zu empfehlen. Den Entwurf, der zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2014/47/EU dient, hat die Bundesregierung am Freitag dem Bundesrat zur Zustimmung zugeleitet. Umgekehrt erhält das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) als nationale Kontaktstelle Meldungen über in Deutschland zugelassene Nutzfahrzeuge, die im Ausland auffällig geworden sind, und informiert entsprechend die Länder.

Neu geschaffen wird außerdem die Möglichkeit, nicht nur verdachtsunabhängig zu kontrollieren – das war bisherige Vorgabe, um einer Ausländerdiskriminierung vorzubeugen- , sondern auch, wenn Verdacht auf Verstöße gegen Straßenverkehrssicherheit oder Umweltvorschriften besteht. Ausdrücklich genannt werden Adblue-Manipulationen. (roe)

Externer Link: Entwurf für eine Novelle der Verordnung über technische Unterwegskontrollen