- Luftreinhaltung I: Vorreiter Hamburg
- Luftreinhaltung II: Umweltklagerecht gegen Typgenehmigungen?
- Carsharing-Nutzer legen schneller zu als Fahrzeuge
- Staufalle A4 unter der Lupe
Hamburg wird als erste deutsche Stadt schon ab April die Möglichkeit für Diesel-Fahrverbote nutzen, die das Bundesverwaltungsgericht am Dienstag geschaffen hat. Das kündigte die Behörde für Umwelt und Energie an. Für alle Diesel-Kfz schlechter als Euro 6/VI soll die Max-Brauer-Straße auf einer Länge von 580m gesperrt werden. Ein Fahrverbot für Lkw schlechter als Euro VI soll auf der Stresemannstraße auf einer Länge von 1600m gelten.
Laut ZDF-Pressemitteilung zu einem Bericht des Magazins Frontal 21 hat das BMVI verhindert, dass bei der Novelle des Umweltrechtsbehelfsgesetzes eine Klagemöglichkeit für Umweltverbände gegen Kfz-Typgenehmigungen eingeführt wurde.
Das Wachstum der stationsunabhängigen Carsharing-Angebote („Free-Floater“) ist 2017 praktisch zum Erliegen gekommen, während die Zahl stationsabhängiger Fahrzeuge wieder etwas zulegte. Das geht aus der Jahresstatistik des Bundesverbands Carsharing (BCS) hervor. Die Zahl der angemeldeten Nutzer der Free-Floater stieg aber aber mit 25 Prozent stärker als die der stationsabhängigen Angebote (plus 17,6 Prozent). Insgesamt ist Carsharing in 677 Kommunen verfügbar, 80 mehr als ein Jahr zu vor. Freefloater-Angebote gibt es in zwölf Städten. In der Autobranche sieht man maximal 20 deutsche Städte als für Free-Floater geeignet an.
Der MDR berichtet über Überlegungen, wie die Staus auf der A4 von Dresden Richtung Görlitz ohne zusätzliche Fahrspuren verringert werden können. Das Landesverkehrsministerium lehnt eine Ausweitung des Lkw-Überholverbots oder von Tempolimits auf die Gesamtsrtrecke ab, weil sich solche Maßnahmen abnutzten.