- Hermann droht Zwangsgeld
- An der A14 geht es langsam voran
- Kontroverse über Wildunfall-Prävention
Das baden-württembergische Verkehrsministerium ist vom Verwaltungsgericht Stuttgart in erster Instanz zu einem Zwangsgeld von 10.000 EUR verurteilt worden, falls es nicht bis zum 30. April 2018 an Tagen mit Einstaub-Alarm den Verkehrsreduzierung am Hotspot Neckartor um 20 Prozent verringert. Darauf hatten sich Land, Stadt und zwei klagende Bürger im April 2016 in einem Vergleich geeinigt. Später war das Landesverkehrsministerium von dem Vergleich abgerückt, weil durch den Ausweichverkehr die Belastung auf anderen Strecken unzulässig steigen würde (siehe hier).
Mit dem Abschnitt Grabow-Groß Warnow ist am Mittwoch der letzte Abschnitt der A14 in Mecklenburg-Vorpommern für den Verkehr freigegeben worden, teilt das BMVI mit. Der Neubau des rund 11km lange Abschnitts hat laut Ministerium 114 Mio. EUR gekostet. Die Planung des Weiterbaus Richtung Süden einschließlich der Elbquerung bei Wittenberge soll laut brandenburgischem Infrastrukturministerium im Frühjahr 2018 fortgesetzt werden. Die durchgehende Befahrbarkeit der A14 von Magdeburg (A2) bis Wismar (A20) erwartet Verkehrsstaatssekretär Enak Ferlemann laut NDR erst für 2030.
An Landstraßen, an denen die Leitpfosten mit blauen Wildwarnreflektoren ausgestattet werden, passieren offenbar weniger Wildunfälle als vorher – aber es mangelt an einer schlüssigen Erklärung. Das ist das Fazit des hessischen Jagdverbandes und des ADAC nach einer Wildunfall-Tagung in Hannover. (roe)