DB Netz soll für umgestürzte Bäume Bußgeld zahlen

Die Bundesnetzagentur spricht sich indirekt dafür aus, Bußgelder für mangelhaften Vegetationsrückschnitt durch Eisenbahn-Infrastrukturunternehmen einzuführen. Heute gebe es wirtschaftliche Anreize, den Vegetationsrückschnitt zu vernachlässigen, heißt es im Tätigkeitsbericht für 2016, der in dieser Woche Bundestag und Bundesrat zugeleitet worden ist.

„Der Betreiber der Schienenwege hat nur den Ausfall von Trasseneinnahmen zu verschmerzen, und die betriebswirtschaftliche Optimierung des Vegetationsrückschnitts ergibt, dass es sinnvoller ist, auf günstige Winter mit eher geringfügigen Problemen zu hoffen als sich auf frühwinterliche Nassschneefälle optimal vorzubereiten“, heißt unter eindeutiger Anspielung auf DB Netz.

Für die Zugbetreiber sei das deshalb ärgerlich, weil ihnen Schadenersatz für die Fahrgäste und im SPNV Pönalezahlungen an die Aufgabenträger drohen. Zusätzlich müssten sie oft für mehrere Tage Schienenersatzverkehr mit Bussen organisieren, ohne dass ihnen der Betreiber des Schienenweges die Kosten ersetzt. Möglichkeiten zum wirksamen Eingreifen sieht die Netzagentur nicht, weil es keine Sanktionsmöglichkeiten beispielsweise durch Bußgelder gibt. DB Netz spiele dabei zusätzlich in die Hände, dass in diesem Fall die Zuständigkeit zwischen Eisenbahn-Bundesamt – zuständig für die Sicherheit – und der Netzagentur – zuständig für den Netzzugang – nicht eindeutig geregelt sei.

Anlass ist, dass im November 2016 die Strecke Lüneburg-Dannenberg nach Nassschneefällen für vier Tage wegen umgestürzter Bäume blockiert war.

Ihre zentralen Arbeitsfelder im Eisenbahnbereich hatte die Netzagentur bereits in ihrem sektorübergreifenden Jahresbericht Anfang Mai vorgestellt (siehe hier). Dazu gehören Entgelt- und Zugangsregulierung, Baustellenmanagement und Netzüberlastung. (roe)

Externer Link: Tätigkeitsbericht der Bundesnetzagentur 2016 – Eisenbahnen