Die Grünen machen weiter Druck bei erleichterten Klagemöglichkeiten für geschädigte Verbraucher. Sie haben am Dienstag erneut ihren Gesetzentwurf für sogenannte Gruppenverfahren in den Bundestag eingebracht. Einen weitgehend gleichlautenden Gesetzentwurf hatten sie schon im September vorgelegt (siehe hier), dieser ist jedoch wegen des Endes der Legislaturperiode der Diskontinuität verfallen.
Gegenüber dem Gesetzentwurf aus dem September haben die Grünen im neuen Entwurf nur die Pflicht für Verbraucherzentralen und öffentlich geförderte Verbraucherverbände abgeschafft, sich durch einen externen Anwalt vertreten zu lassen (§615).
Vor dem Hintergrund des Dieselskandals soll es den Bürgern in sogenannte Gruppenverfahren ermöglicht werden, in gleichgelagerten Fällen gemeinsam zu klagen. Bisher erlaubt das deutsche Zivilprozessrecht nur individuelle Klagen. Die scheuen jedoch viele Bürger wegen hohen Prozesskostenrisikos bei Klagen gegen Großunternehmen. Einziger Ausweg ist bisher die Abtretung von Ansprüchen an spezialisierte Kanzleien gegen Erfolgsprovision.
Bei der Gruppenklage ist es anders als bei der sogenannten Musterfeststellungsklage nicht erforderlich, dass ein Verbraucherschutzverband das Verfahren führt. Die Gruppenklage orientiert sich vielmehr am Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG), das durch das Gruppenverfahrensgesetz auf alle Branchen ausgeweitet werden soll.
Die Jamaika-Sondierer hatten sich unstrittig geeinigt, eine „Musterfeststellungsklage“ einzuführen, sich aber gegen eine ausufernde Klageindustrie positioniert. Das SPD-geführte Bundesjustizministerium hatte in der vergangenen Legislaturperiode ebenfalls für eine Musterfeststellungsklage ausgesprochen. Im Abschlussbericht des Abgasskandal-Untersuchungsausschusses war ebenfalls von allen Fraktionen die Musterfeststellungsklage gefordert worden. In Grünen-Kreisen herrscht deshalb relativ hohe Zuversicht, dass der Gesetzentwurf jetzt auf Zustimmung stößt oder zumindest Bewegung in die Diskussion bringt.
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