- Hätten Ungereimtheiten schon früher auffallen müssen?
- Erstes Gerichtsverfahren zu Entzug von Typgenehmigung
Nicht ganz nach Drehbuch ist am Dienstag die Vorstellung von Abgasmessergebnissen an einem BMW durch die Deutsche Umwelthilfe (DUH) verlaufen. Nachdem der Umweltverband anhand von eigenen Messungen und Messungen durch den TÜV Nord seinen Verdacht auf illegale Abschalteinrichtungen geäußert hatte, stand ein BMW-Konzernvertreter auf und äußerte den Verdacht, dass die Messungen ungenau sein könnten. Er verwies auf ein von BMW selbst in Auftrag gegebenes Gutachten des TÜV Süd aus dem Herbst 2015 für ein technisch identisches Modell (320d mit 2-Liter-Motor, Euro 6). Darin sei BMW nach Labor- und Straßentests bescheinigt worden, dass keine Manipulation entdeckt worden seien. DUH-Berater Axel Friedrich entgegnete, er kenne das Gutachten und könne es „jederzeit auseinandernehmen“.
Der BMW-Vertreter ließ dem Verkehrsbrief nur einen lückenhaften Auszug im Umfang von zusammen 13 Seiten aus dem offenbar insgesamt 91 Seiten umfassenden Abschlussbericht des TÜV Süd zukommen. Danach scheint es weder im Labor noch im Realbetrieb gravierende Grenzwertüberschreitungen zu geben. Im Realbetrieb wurde allerdings nur ein moderates Streckenprofil getestet. Erst auf weitere Nachfrage war zu erfahren, dass im Labor bei 23 Grad Celsius und im Realbetrieb bei 15 Grad Celsius getestet wurde. Die Kürzung des Berichts begründete BMW auf Nachfrage damit, dass im Rahmen des Gutachtens auch andere Fahrzeuge getestet worden seien. Diese Berichtsteile seien entnommen worden.
Hätten Ungereimtheiten schon früher auffallen müssen?
Die DUH hat bei ihren eigenen Messungen festgestellt, dass die Abgasrückführung (AGR) ab 2300 Umdrehung/min verringert und bei 3500 U/min komplett abgeschaltet wird. Das entspricht 112km/h im 5. Gang und liegt laut Friedrich im Bereich der „kundentypischen Fahrweise“. Aufmerksam geworden war die DUH, weil sich schon bei zehnprozentiger Erhöhung der Geschwindigkeiten im Testzyklus NEFZ der Stickoxidausstoß verdoppelt hat. Eine solch hohe Abweichung bei geringer Veränderung sei ungewöhnlich, normal sei ein Plus von 20 Prozent. Als Grund für die AGR-Abschaltung vermutet die DUH, dass damit der Partikelausstoß reduziert und zugleich ein sportlicheres Ansprechverhalten erreicht werden.
Friedrich und DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch kritisierten, dass das BMVI und das Kraftfahrt-Bundesamt Ungereimheiten, die schon bei den Nachmessungen von BMW-Fahrzeugen im Rahmen der VW-Untersuchungskommission aufgefallen waren, nicht konsequent nachverfolgt habe. Formal hat die DUH beim KBA den Entzug der Typgenehmigung für den BMW 320d mit Zweilitermotor beantragt und die Messprotokolle übergeben. Das BMVI bestätigte, das KBA mit der Nachprüfung der Vorwürfe beauftragt zu haben.
Erstes Gerichtsverfahren zu Entzug von Typgenehmigungen
Am 13. Dezember wird vor dem Verwaltungsgericht Schleswig in erster Instanz über Anträge der DUH verhandelt, verschiedenen Modellen von Opel und VW die Typgenehmigung zu entziehen, weil sie die Abgasgrenzwerte nicht einhalten. Streitpunkt ist die Frage, ob die einhaltung der Grenzwerte im „normal use“ durch den Testzyklus NEFZ abgebildet wird – wie vom KBA vertreten – oder durch Realbetrieb auf der Straße.
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