- StVZO-Novelle: Strengere Umweltregeln gefordert
- Mehr Sicht für Fahrer mit Anbaugeräten
Die Länder drohen dem Bund, weitere Änderungen der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung zu blockieren, wenn er nicht bis Ende 2018 deren reformierte Neufassung fertigstellt und vom Bundesrat billigen lässt. Das sieht ein Entschließungsantrag des Bundesrats-Verkehrsausschusses aus Anlass der aktuellen StVZO-Novelle vor (siehe hier).
Die Länder verweisen darauf, dass in ihren Grundlagen von 1937 stammende aktuelle StVZO kaum noch mit den EU-Vorgaben zu harmonisieren sei. Deswegen sei ja bereits in aufwändiger Zusammenarbeit von Bund, Ländern und anderen Beteiligten ein weitgehend abgestimmter Entwurf erarbeitet worden sei. Jede weitere Änderung in der aktuellen StVZO müsse aber auch in den Reformentwurf eingearbeitet werden, was unnötige Doppelarbeit verursache.
StVZO-Novelle: Strengere Umweltregeln gefordert
Zum eigentlichen Regelungsinhalt der aktuellen StVZO-Novelle fordert der Umweltausschuss, die Beweislast für die Verwendung geeigneter Kraftstoffe umzukehren: Nicht die kontrollierende Behörde müsse nachweisen, dass die Umweltgrenzwerte nicht eingehalten werden, wenn ein nicht vom Hersteller zugelassener Kraftstoff verwendet wird, sondern der Betreiber umgekehrt, dass der jeweilige Kraftstoff umweltkompatibel ist.
Ferner will der Umweltausschuss auch die Manipulation von Abgasreinigungssystemen an sich – speziell von Adblue-Systemen – mit Bußgeld ahnden.. Der Regierungsentwurf sah nur vor, den Betrieb eines Kfz ohne Adblue und mit ungeeignetem Adblue zu ahnden.
Mehr Sicht für Fahrer mit Anbaugeräten
Der Verkehrsausschuss will außerdem eine Regelung einfügen, die ab 2021 ein freies Sichtfeld für den Fahrer auch dann verlangt, wenn Front-Anbaugeräte vorhanden sind. Den Betreibern bleibt freigestellt, ob sie das Sichtfeld mithilfe von Kameras, Einweisern oder Begleitfahrzeugen gewährleisten. Eine Ausnahme soll nur für Schneeräum- und Winterdienstgerät gelten.
Hintergrund ist, dass die Anbaugeräte immer größer geworden sind und die allgemein als tolerabel angesehene Entfernung von 3,5m vom Lenkrad bis zur vorderen Kante des Geräts häufig überschreiten. An Einmündungen führe das zu kritischen Situationen. (roe)
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