Die Bundesregierung prüft ein Modell zwischen Funktionsbauvertrag und ÖPP für die Bundeswasserstraßen. Das geht aus einem Bericht des Bundesfinanzministeriums an den Grünen-Haushaltspolitiker Sven-Christian Kindler hervor, der dem Verkehrsbrief vorliegt.
Um Dritte stärker in die Planung und Baudurchführung einzubeziehen, werde die Möglichkeit der Vergabe von Bauprojekten in einem sogenannten „PBU“-Modell (Planung, Bau und Unterhaltung) betrachtet. „Dabei handelt es sich um die Gesamtvergabe der Ausführungsplanung, Bauausführung und befristeten Unterhaltung eines Bauwerks“, schreibt das BMF. Es würden Pilotprojekte erwogen, anhand derer die Verwaltung Erfahrung mit der neuen Vergabestrategie sammeln soll. Eine Fremdfinanzierung sei beim PBU-Modell nicht vorgesehen.
Beim Bauindustrieverband HDB ist ein PBU-Modell bisher nicht bekannt. Vom ÖPP-Modell unterscheide sich PBU klar durch die fehlende Fremdfinanzierung, hieß es. Dagegen seien Ähnlichkeiten mit dem Funktionsbauvertrag offensichtlich. Zu klären sei, ob die „befristete Unterhaltung“ auch den Betriebsdienst umfasse. Im Straßenbau sind das zum Beispiel Winterdienst und Grünschnitt. Im Funktionsbauvertrag ist der Betriebsdienst normalerweise nicht enthalten, sondern nur die bauliche Erhaltung. Kindler warnte dennoch, die Verträge würden „riesig und intransparent und damit von Parlament und Öffentlichkeit kaum zu kontrollieren“.
Offenes Geheimnis ist, dass es der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) an Planungskapazitäten mangelt und sie gegenüber privatwirtschaftlichen Arbeitgebern wegen des öffentlichen Tarifrechts nur beschränkt konkurrenzfähig ist. Deswegen wird im BMVI schon seit längerem darüber nachgedacht, wie externe Planungskapazitäten besser angezapft werden können. (roe)