- Zulassung von Hardware-Nachrüstsätzen nur Frage von Monaten?
- Drei DUH-Klagen in Hessen kommen in die heiße Phase
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) erwartet nicht, dass sich durch die auf dem Dieselgipfel vereinbarten Maßnahmen Fahrverbote verhindern lassen werden. Für die beiden Stickoxid-Problemstädte Stuttgart und München sei eine Minderung der Luftbelastung um 2 Mikrogramm/cm3 zu erwarten, sagte ihr Autoexperte Axel Friedrich unter Berufung auf eigene Berechnungen am Dienstag vor Journalisten in Berlin. In beiden Städten gibt es mehrere Strecken mit Belastungen von mehr als 80 Mikrogramm/cm3, also dem Doppelten des Grenzwert. Er bemängelte, dass sich die Importeure und Ford nicht einmal an den Software-Updates beteiligen. Damit bleibe fast die Hälfte der Dieselflotte unverändert.
DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch rechnet bundesweit mit einer Minderung der NOx-Luftbelastung um 2-3 Prozent, höchstens 5 Prozent. Die von den Autoherstellern in Aussicht gestellten 25 bis 30 Prozent würden zudem nur im Sommer wirksam. Im Winter bleibe die Luftbelastung wegen der weiter bestehenden „Thermofenster“-Problematik – Abregelung der Abgasreinigung bei kälteren Temperaturen – vermutlich unverändert. Wegen der „Thermofenster“ seien sogar moderne Euro-6-Diesel im Winter schmutziger als alte Euro-4-Diesel.
Zulassung von Hardware-Nachrüstsätzen nur Frage von Monaten?
Friedrich plädierte erneut für Hardware-Nachrüstungen, die pro Fahrzeug einschließlich Einbau rund 1500 EUR kosten würde. Eine zeitaufwändige Typzulassung mit Sommer- und Wintererprobung sei nicht erforderlich, anders als vom Autoindustrieverband VDA behauptet (siehe hier). Es genüge, eine neue Anlage zur Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) analog zur Anlage XXVII für Diesel-Partikelfilter zu schaffen. Das sei binnen drei Monaten zu bewältigen, „wenn man sich beeilt“.
Drei DUH-Klagen in Hessen kommen in die heiße Phase
DUH-Hausanwalt Remo Klinger gab im Rahmen des Pressegesprächs bekannt, dass im Herbst die mündlichen Verhandlungen zur Luftreinhaltung in Frankfurt/Main, Darmstadt und Wiesbaden anstehen. Außerdem habe der Verband für Leipzig einen neuen Luftreinhalteplan angemahnt, den die Stadt voraussichtlich im September vorlegen wird.
Im Fall Düsseldorf, wo die Sprungrevision nun voraussichtlich im ersten Quartal mündlich verhandelt werden soll, geht es primär um die Frage, ob es zulässig ist, mit einem nicht im Verkehrszeichenkatalog enthaltenen Schild (Verkehrszeichen 251 „Einfahrt für Kraftwagen verboten“ plus Zusatzschild „Nur für Diesel“). Theoretisch könne das Gericht auch neu abwägen, wie sich die Eigentumseinschränkungen für Dieselfahrer zum Gesundheitsschutz verhalten. Das sei aber unwahrscheinlich – anders als der Gesundheitsschutz habe das Recht zum Diesel-Fahren nicht Verfassungsrang.
Klinger ermahnte die Politik, die Fahrverbote lieber selbst in die Hand zu nehmen anstelle sie Gerichten zu überlassen. Die Politik könne viel leichter kluge Ausnahmeregelungen schaffen als Gerichte. Er erinnerte an Handwerker- und Lieferfahrzeuge sowie Anlieger.
Gespannt ist er, ob Bayern der Forderung seines Verwaltungsgerichtshofs nachkommt, bis 31. August die Öffentlichkeitsbeteiligung für einen Luftreinhalteplan für München mit Fahrverboten zu starten (siehe hier). Auf ein Anschreiben des Verbandes mit der Frage, wann beabsichtigt sei, den Plan vorzulegen, habe die Landesregierung nicht reagiert. (roe)